Definition
Aufenthaltstitel ist der übergeordnete deutsche Rechtsbegriff für alle formellen Genehmigungen, die einem Ausländer den Aufenthalt in Deutschland erlauben. Nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann ein Aufenthaltstitel eine von vier Formen annehmen: (1) Visum (für Kurzaufenthalte oder zur Einreise), (2) Aufenthaltserlaubnis (befristete Aufenthaltsgenehmigung, an einen bestimmten Zweck gebunden), (3) Niederlassungserlaubnis (unbefristete Niederlassungserlaubnis) oder (4) Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (EU-Daueraufenthaltsrecht). Die Blaue Karte EU ist eine besondere Form der Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Arbeitnehmer. Das Dokument wird von der örtlichen Ausländerbehörde ausgestellt.
Official name
Aufenthaltstitel
Offizielle Quellen
Related terms
Arbeitserlaubnis
Work Permit
Eine offizielle Genehmigung, die einem Ausländer erlaubt, in einem Land eine bezahlte Beschäftigung aufzunehmen; sie kann als eigenständiges Dokument oder als kombinierter Aufenthalts- und Arbeitserlaubnistitel ausgestellt werden.
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Aufenthaltserlaubnis
Residence Permit
Ein offizielles Dokument oder eine Karte, das bzw. die von den Behörden eines Landes ausgestellt wird und einem Ausländer gestattet, für einen bestimmten Zeitraum und Zweck legal in diesem Land zu wohnen.
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Nationales Visum
National Visa (Category D)
Ein von einem Schengen- oder EU-Mitgliedstaat ausgestelltes Langzeitvisum (Visum der Kategorie D) für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen, das an einen bestimmten Zweck wie Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung gebunden ist.
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