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Aufenthaltstitel

Der deutsche Rechtsüberbegriff für jede formelle Aufenthaltsgenehmigung, die einem Ausländer erteilt wird, und umfasst die befristete Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sowie die Blaue Karte EU.

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Definition

Aufenthaltstitel ist der übergeordnete deutsche Rechtsbegriff für alle formellen Genehmigungen, die einem Ausländer den Aufenthalt in Deutschland erlauben. Nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann ein Aufenthaltstitel eine von vier Formen annehmen: (1) Visum (für Kurzaufenthalte oder zur Einreise), (2) Aufenthaltserlaubnis (befristete Aufenthaltsgenehmigung, an einen bestimmten Zweck gebunden), (3) Niederlassungserlaubnis (unbefristete Niederlassungserlaubnis) oder (4) Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (EU-Daueraufenthaltsrecht). Die Blaue Karte EU ist eine besondere Form der Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Arbeitnehmer. Das Dokument wird von der örtlichen Ausländerbehörde ausgestellt.

Offizieller Name

Aufenthaltstitel

Offizielle Quellen

Verwandte Begriffe