Definition
Aufenthaltstitel ist der übergeordnete deutsche Rechtsbegriff für alle formellen Genehmigungen, die einem Ausländer den Aufenthalt in Deutschland erlauben. Nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann ein Aufenthaltstitel eine von vier Formen annehmen: (1) Visum (für Kurzaufenthalte oder zur Einreise), (2) Aufenthaltserlaubnis (befristete Aufenthaltsgenehmigung, an einen bestimmten Zweck gebunden), (3) Niederlassungserlaubnis (unbefristete Niederlassungserlaubnis) oder (4) Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (EU-Daueraufenthaltsrecht). Die Blaue Karte EU ist eine besondere Form der Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Arbeitnehmer. Das Dokument wird von der örtlichen Ausländerbehörde ausgestellt.
Offizieller Name
Aufenthaltstitel
Offizielle Quellen
Verwandte Begriffe
Aufenthaltserlaubnis
Residence Permit
Ein offizielles Dokument oder eine Karte, das bzw. die von den Behörden eines Landes ausgestellt wird und einem Ausländer gestattet, für einen bestimmten Zeitraum und Zweck legal in diesem Land zu wohnen.
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Ausländerbehörde
Ausländerbehörde
Die lokale deutsche Behörde, die für die Bearbeitung von Aufenthaltserlaubnisanträgen, Verlängerungen und verwandten Einwanderungsangelegenheiten für Nicht-EU-Staatsangehörige zuständig ist.
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Daueraufenthalt
Niederlassungserlaubnis (Deutschland) / Carte de résident (Frankreich)
Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht für langfristig ansässige Ausländer, das nahezu bürgergleiche Rechte verleiht, ohne eine Einbürgerung zu erfordern.
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EU Blue Card
Blaue Karte EU
Ein EU-weiter Aufenthalts- und Arbeitstitel für hochqualifizierte Nicht-EU-Arbeitskräfte. Erfordert ein Stellenangebot, das ein Mindestgehalt und anerkannte Qualifikationen erfüllt.
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Nationales Visum
National Visa (Category D)
Ein von einem Schengen- oder EU-Mitgliedstaat ausgestelltes Langzeitvisum (Visum der Kategorie D) für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen, das an einen bestimmten Zweck wie Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung gebunden ist.
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