Work in Europe

Qualification recognition

Recognising qualifications in Belgien

Belgiens System zur Anerkennung von Qualifikationen ist entsprechend der föderalen Struktur des Landes auf Bundesebene und drei Gemeinschaftsebenen aufgeteilt. Die akademische Anerkennung nicht reglementierter Qualifikationen obliegt den NARIC-Stellen auf Gemeinschaftsebene: NARIC Flandern (Vlaamse Overheid) für die niederländischsprachige flämische Gemeinschaft und NARIC Wallonie-Bruxelles für die französischsprachige wallonische Gemeinschaft und das französischsprachige Brüssel. Gesundheitsberufe und andere reglementierte Berufe werden auf Bundesebene durch den Föderalen Öffentlichen Dienst Gesundheit anerkannt, unabhängig davon, in welcher Gemeinschaft Sie tätig sein möchten. Antragstellende müssen vor der Antragstellung ihre Zielgemeinschaft festlegen: Die Wahl der falschen NARIC-Stelle kann den Prozess erheblich verzögern.

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Anerkennungsstellen

NARIC Flanders (Vlaamse Overheid)

Akademisch

Die NARIC-Stelle für die Flämische Gemeinschaft. Bewertet außerhalb Belgiens erworbene akademische Qualifikationen für die Verwendung in Flandern (niederländischsprachige Region). Stellt eine Erkenningsbeslissing (Anerkennungsentscheidung) aus, die von flämischen Arbeitgebern und Bildungseinrichtungen weitgehend akzeptiert wird. Anträge müssen auf Niederländisch mit beglaubigten Übersetzungen eingereicht werden.

www.naricvlaanderen.be

NARIC Wallonie-Bruxelles

Akademisch

Die NARIC-Stelle für die Französische Gemeinschaft (Fédération Wallonie-Bruxelles). Bewertet außerhalb Belgiens erworbene akademische Qualifikationen für die Verwendung in der Wallonie und dem französischsprachigen Brüssel. Stellt eine Décision de reconnaissance aus, die von Arbeitgebern und Institutionen der französischsprachigen Gemeinschaft zur Beurteilung ausländischer Abschlüsse herangezogen wird. Anträge müssen auf Französisch mit beglaubigten Übersetzungen eingereicht werden.

www.naricwallonie.be

Federal Public Service Health — Healthcare Professions (SPF Santé publique)

Reglementierter Beruf

Bundesbehörde, die für die Erteilung von Berufsausübungsermächtigungen (VISA) an Angehörige von Gesundheitsberufen, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte, zuständig ist. Die Anerkennung auf dieser Bundesebene gilt in allen drei Gemeinschaften Belgiens. Für im EWR ausgebildete Angehörige der sieben Sektorberufe gilt die automatische Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG.

www.health.belgium.be/fr/sante/professions-de-sante/practique-professionnelle/visa

INAMI/RIZIV (Institut national d'assurance maladie-invalidité / Rijksinstituut voor ziekte- en invaliditeitsverzekering)

Reglementierter Beruf

Bundesbehörde für soziale Sicherheit, die für die Registrierung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen für Abrechnungszwecke im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig ist. Angehörige von Gesundheitsberufen müssen sich nach Erhalt des Bundes-VISA bei INAMI/RIZIV registrieren, bevor sie rechtmäßig praktizieren und Patienten abrechnen dürfen. Das VISA des Föderalen Öffentlichen Dienstes Gesundheit muss zuerst eingeholt werden.

www.riziv.fgov.be/en

Ordre des Architectes / Orde van Architecten

Reglementierter Beruf

Nationales gesetzliches Gremium für die Berufsausübung von Architekten in Belgien. In flämische und wallonische Provinzialräte innerhalb eines nationalen Ordens gegliedert. Architekten müssen sich beim zuständigen Provinzialrat der Region registrieren, in der sie tätig sein werden. Für im EWR ausgebildete Architekten gilt die automatische Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG.

www.ordredesarchitectes.be

02

Reglementierte Berufe

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Anerkennungsverfahren

1

Festlegen, in welcher Gemeinschaft Sie arbeiten oder studieren werden

Bevor Sie in Belgien einen Anerkennungsantrag stellen, müssen Sie klären, ob Sie in der Flämischen Gemeinschaft (niederländischsprachiges Flandern oder niederländischsprachiges Brüssel) oder in der Französischen Gemeinschaft (Wallonie oder französischsprachiges Brüssel) tätig sein oder studieren möchten. Dies bestimmt, welche NARIC-Stelle Ihre akademische Anerkennung bearbeitet. Für reglementierte Gesundheitsberufe erfolgt die Anerkennung auf Bundesebene und gilt gemeinschaftsübergreifend; dennoch müssen Sie Ihre Arbeitsgemeinde kennen, um praktische Schritte wie die INAMI/RIZIV-Registrierung und gemeinschaftsspezifische Arbeitgeberanforderungen erfüllen zu können.

2

Antrag bei der richtigen NARIC-Stelle für die akademische Anerkennung stellen

Wenn Sie in Flandern tätig sein oder dorthin ziehen, stellen Sie Ihren Antrag bei NARIC Flandern unter naricvlaanderen.be. Wenn Sie in der Wallonie oder im französischsprachigen Brüssel tätig sein oder dorthin ziehen, stellen Sie Ihren Antrag bei NARIC Wallonie-Bruxelles unter naricwallonie.be. Reichen Sie Ihr Abschlusszeugnis, ein vollständiges akademisches Zeugnis sowie eine beglaubigte Übersetzung ins Niederländische (Flandern) oder Französische (Wallonie) durch einen vereidigten Übersetzer (beëdigd vertaler / traducteur juré) ein. Die Bearbeitung dauert 8–12 Wochen und endet mit einer Vergleichbarkeitsentscheidung (Erkenningsbeslissing / décision de reconnaissance).

3

Für Gesundheitsberufe: Bundes-VISA beantragen

Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Pflegefachkräfte und andere Angehörige von Gesundheitsberufen müssen beim Föderalen Öffentlichen Dienst Gesundheit eine Berufsausübungsermächtigung (VISA) beantragen, bevor sie in Belgien rechtmäßig praktizieren dürfen. Diese Bundesanerkennung gilt in allen Gemeinschaften. Für im EWR ausgebildete Angehörige der sieben Sektorberufe gilt die automatische Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG. Nicht-EWR-Angehörige von Gesundheitsberufen durchlaufen eine Beurteilung nach dem allgemeinen System. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–6 Monate.

4

Für Gesundheitsberufe: nach Erhalt des VISA bei INAMI/RIZIV registrieren

Nach Erhalt des Bundes-VISA vom Föderalen Öffentlichen Dienst Gesundheit müssen sich Angehörige von Gesundheitsberufen bei INAMI/RIZIV registrieren, um im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung tätig zu sein und Patienten abzurechnen. Ohne INAMI/RIZIV-Registrierung dürfen Angehörige von Gesundheitsberufen keine Leistungen abrechnen. Die Registrierung dauert nach Ausstellung des VISA 2–4 Wochen.

5

Für Architektur: Antrag beim Ordre des Architectes stellen

Architekten müssen beim zuständigen Provinzialrat des Ordre des Architectes der Region, in der sie tätig sein möchten, einen Antrag stellen. Der Antrag erfordert Ihr Abschlusszeugnis, eine NARIC-Vergleichbarkeitsentscheidung (sofern Ihr Abschluss kein belgischer ist) sowie Berufserfahrungsnachweise. Für im EWR ausgebildete Architekten gilt die automatische Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG. Die Bearbeitung dauert 2–3 Monate.

6

Für Recht: Antrag bei der zuständigen belgischen Anwaltskammer stellen

Rechtsanwälte, die in Flandern praktizieren möchten, stellen ihren Antrag bei der Orde van Vlaamse Balies (OVB). Wer in der französisch- oder deutschsprachigen Gemeinschaft tätig sein möchte, wendet sich an den Ordre des barreaux francophones et germanophone (OBFG). EWR-Anwälte, die in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen sind, dürfen unter ihrem heimatländischen Berufstitel tätig sein. Nach einem dreijährigen Integrationszeitraum, in dem sie belgisches Recht praktiziert haben, können sie die vollständige belgische Zulassung beantragen. Nicht-EWR-qualifizierte Rechtsanwälte profitieren nicht von der EU-Richtlinie und müssen die vollständigen belgischen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

7

Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen absolvieren

Stellt die zuständige Behörde fest, dass erhebliche Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Qualifikation und dem belgischen Äquivalent bestehen, kann von Ihnen verlangt werden, eine Eignungsprüfung (épreuve d'aptitude / geschiktheidsproef) abzulegen oder einen Anpassungslehrgang (période d'adaptation / aanpassingsstage) unter Aufsicht einer anerkannten Stelle zu absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausgleichsmaßnahme wird die vollständige Anerkennung erteilt.

04

Typische Zeitrahmen

NARIC Flandern – Vergleichbarkeitsentscheidung 8–12 Wochen nach vollständigem Antrag
NARIC Wallonie-Bruxelles – Vergleichbarkeitsentscheidung 8–12 Wochen nach vollständigem Antrag
Bundes-Gesundheits-VISA (Föderaler Öffentlicher Dienst Gesundheit) 3–6 Monate
INAMI/RIZIV-Registrierung nach VISA-Erteilung 2–4 Wochen nach VISA-Erteilung
Registrierung beim Ordre des Architectes 2–3 Monate

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Weg für nicht reglementierte Qualifikationen

Für Berufe, die in Belgien nicht reglementiert sind – wie IT, Betriebswirtschaft, Finanzen und die meisten technischen Berufe –, ist eine formelle Anerkennung vor der Arbeitsaufnahme gesetzlich nicht erforderlich. Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen verwenden jedoch weitgehend Vergleichbarkeitszertifikate von NARIC Flandern (Erkenningsbeslissing) oder NARIC Wallonie-Bruxelles (Décision de reconnaissance), um ausländische Qualifikationen zu beurteilen. Diese Zertifikate sind nicht rechtsverbindlich, werden jedoch weitgehend akzeptiert und können eine Stellenbewerbung oder eine Hochschulzulassung stärken. Stellen Sie den Antrag bei der NARIC-Stelle der Gemeinschaft, in der Sie tätig sein möchten: NARIC Flandern unter naricvlaanderen.be (niederländische Übersetzung erforderlich) oder NARIC Wallonie-Bruxelles unter naricwallonie.be (französische Übersetzung erforderlich).

06

EU-Rahmenhinweise

Belgien setzt die EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen durch Bundesgesetzgebung um, darunter das Gesetz vom 7. Mai 1999 über die Gesundheitsberufe (Loi du 7 mai 1999 relative aux professions de soins de santé) sowie gemeinschaftliche Dekrete. Für die sieben von der automatischen Anerkennung nach der Richtlinie erfassten Sektorberufe – Arzt/Ärztin, Pflegefachkraft, Zahnarzt/Zahnärztin, Apotheker/Apothekerin, Tierarzt/Tierärztin, Hebamme und Architekt/Architektin – werden im EWR ausgebildete Fachkräfte auf Bundesebene ohne individuelle inhaltliche Prüfung anerkannt. Drittstaatsangehörige profitieren nicht von der automatischen Anerkennung und müssen den allgemeinen Anerkennungsweg mit vollständiger Dokumentenprüfung beschreiten. Die gemeinschaftliche Aufteilung für die akademische Anerkennung nicht reglementierter Qualifikationen ist eine belgische Besonderheit, die nicht aus der EU-Richtlinie abgeleitet ist.

07

Warnhinweise

Warnhinweis

Die Wahl der Region verändert die Regeln

Belgien leitet die Arbeitsgenehmigung über die zuständige Region, und Schwellenwerte, Formulare und Kategorieinformationen unterscheiden sich zwischen Brüssel, Flandern, Wallonien und der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Warnhinweis

Generische Einheitsgenehmigungsseiten decken nicht alle Sonderwege vollständig ab

Working in Belgium listet Forscher mit Aufnahmevereinbarung weiterhin unter veralteten Ausnahmen, während das Ausländeramt eine eigene Forscher-Genehmigungsseite im aktuellen Rahmen betreibt. Für Forscher-Fälle die forscher-spezifischen offiziellen Seiten und die zuständige Region verwenden.

Warnhinweis

Genehmigung ist nicht der letzte Schritt

Antragsteller im Ausland benötigen nach dem positiven Bescheid in der Regel noch ein D-Visum, und die Anmeldung bei der Gemeinde sowie die Aufenthaltsprüfung können die endgültige Karte nach der Ankunft verzögern.

Warnhinweis

Flämische Einheitsgenehmigungsregeln haben sich 2026 geändert

Working in Belgium weist derzeit auf neue flämische Einheitsgenehmigungsvorschriften ab dem 1. Januar 2026 hin; daher sollten Antragsteller, deren zuständige Region Flandern ist, die aktuelle regionale Routenseite vor der Antragstellung erneut prüfen.

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Offizielle Quellen

1

Belgien

european-union.europa.eu/principles-countries-history/eu-countries/belgium_en

official · Europäische Union · geprüft 2026-04-23

2

Arbeiten in Belgien

www.belgium.be/en/work/coming_to_work_in_belgium

official · Belgische Bundesregierung · geprüft 2026-04-23

3

Arbeitsgenehmigung

www.belgium.be/en/work/coming_to_work_in_belgium/work_permit

official · Belgische Bundesregierung · geprüft 2026-04-23

4

Selbstständigkeit

www.belgium.be/en/work/coming_to_work_in_belgium/self_employment

official · Belgische Bundesregierung · geprüft 2026-04-23

5

Befristete Einheitsgenehmigung

www.workinginbelgium.fgov.be/en/single-permit.html

official · Working in Belgium · geprüft 2026-04-23

6

Einheitsgenehmigung

dofi.ibz.be/en/themas/onderdanen-van-derde-landen/werk/single-permit

official · Ausländeramt · geprüft 2026-04-23

7

Beitragsbetrag

dofi.ibz.be/en/themes/faq/contribution-fee

official · Ausländeramt · geprüft 2026-04-23

8

Europäische Blaue Karte

economy-employment.brussels/authorisation-work-blue-card

official · Brüssel Wirtschaft und Beschäftigung · geprüft 2026-04-23

9

Antrag auf Blaue Karte

economy-employment.brussels/single-permit-application-blue-card

official · Brüssel Wirtschaft und Beschäftigung · geprüft 2026-04-23

10

Mindestvergütung

economy-employment.brussels/single-permit-minimum-remuneration

official · Brüssel Wirtschaft und Beschäftigung · geprüft 2026-04-23

11

Forscher

dofi.ibz.be/en/themes/ressortissants-dun-pays-tiers/travail/researchers

official · Ausländeramt · geprüft 2026-04-23

12

Orientierungsjahr nach Abschluss der Forschung

dofi.ibz.be/en/themes/third-country-nationals/work/researchers/orientation-year-after-completion-research

official · Ausländeramt · geprüft 2026-04-23

13

ICT-Arbeitnehmer

dofi.ibz.be/en/themas/onderdanen-van-derde-landen/werk/worker-ict

official · Ausländeramt · geprüft 2026-04-23

14

Genehmigung für konzerninterne Versetzung: Antrag, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung

dofi.ibz.be/en/themes/third-country-nationals/work/worker-ict/intra-corporate-transferee-permit-application

official · Ausländeramt · geprüft 2026-04-23

15

Berufskarte für ausländische Unternehmer

www.vlaanderen.be/en/working-enterprise-and-investment/working/professional-card-for-foreign-entrepreneurs

official · Regierung Flanderns · geprüft 2026-04-23

16

Beantragung der ersten Berufskarte

www.vlaanderen.be/en/working-enterprise-and-investment/working/professional-card-for-foreign-entrepreneurs/applying-for-your-first-professional-card

official · Regierung Flanderns · geprüft 2026-04-23

17

Verlängerung oder Änderung einer Berufskarte

www.vlaanderen.be/en/working-enterprise-and-investment/working/professional-card-for-foreign-entrepreneurs/renewing-changing-or-replacing-a-professional-card

official · Regierung Flanderns · geprüft 2026-04-23

Work permits

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