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Anerkennungsstellen
France Éducation International (FEI) — French ENIC-NARIC Centre
AkademischDie offizielle französische ENIC-NARIC-Stelle zur Bewertung ausländischer akademischer Qualifikationen. Sie stellt die Attestation de comparabilité aus, die beschreibt, wie ein ausländischer Abschluss im Verhältnis zum französischen Hochschulsystem einzuordnen ist. Dieses Dokument ist keine formelle Äquivalenzentscheidung, wird von Arbeitgebern und Zulassungsstellen jedoch häufig zur Beurteilung ausländischer Bewerber herangezogen.
www.france-education-international.fr/en/expertise/enic-naric
France Compétences
BeruflichÖffentliche Behörde, die den nationalen Rahmen für berufliche Qualifikationen (RNCP – Répertoire National des Certifications Professionnelles) reguliert. Verwaltet die Registrierung beruflicher Zertifizierungen und stellt über das RNCP-Register Vergleichbarkeitsinformationen für ausländische Berufsqualifikationen bereit.
www.francecompetences.fr
Conseil National de l'Ordre des Médecins
Reglementierter BerufNationales Leitungsgremium für den Arztberuf in Frankreich. Zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer ärztlicher Qualifikationen, einschließlich der Prüfung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG, sowie für die Registrierung, die vor der Berufsausübung jedes Arztes erforderlich ist. Antragstellende müssen sich beim Conseil de l'Ordre des Departements ihrer geplanten Praxisstelle registrieren.
www.conseil-national.medecin.fr
Conseil National de l'Ordre des Architectes
Reglementierter BerufNationales Leitungsgremium für den Architekturberuf. Zuständig für die Anerkennung ausländischer Architekturqualifikationen und die Registrierung von Architekten. Antragstellende mit nicht-französischen Qualifikationen müssen beim Ordre eine Entscheidung über eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang beantragen, bevor sie den geschützten Titel Architecte führen dürfen.
www.architectes.org
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Reglementierte Berufe
| Beruf | Zuständige Stelle | Anerkennungstyp |
|---|---|---|
| Medizin (Médecin) | Conseil National de l'Ordre des Médecins | Automatisch (EU-Richtlinie) |
| Zahnmedizin (Chirurgien-Dentiste) | Conseil National de l'Ordre des Chirurgiens-Dentistes | Automatisch (EU-Richtlinie) |
| Pharmazie (Pharmacien) | Conseil National de l'Ordre des Pharmaciens | Automatisch (EU-Richtlinie) |
| Pflege (Infirmier/Infirmière) | Conseil National de l'Ordre des Infirmiers | Automatisch (EU-Richtlinie) |
| Veterinärmedizin (Vétérinaire) | Conseil National de l'Ordre des Vétérinaires | Automatisch (EU-Richtlinie) |
| Hebammenwesen (Sage-Femme) | Conseil National de l'Ordre des Sages-Femmes | Automatisch (EU-Richtlinie) |
| Architektur (Architecte) | Conseil National de l'Ordre des Architectes | Automatisch (EU-Richtlinie) |
| Recht (Avocat) – Nicht-EU-Anwälte | Conseil National des Barreaux | Nur national |
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Anerkennungsverfahren
Prüfen, ob Ihr Beruf in Frankreich reglementiert ist
Prüfen Sie die offizielle französische Liste reglementierter Berufe über Service-Public.fr oder France Éducation International. Reglementierte Berufe erfordern eine formelle Anerkennung durch die zuständige Behörde, bevor Sie die Berufstätigkeit aufnehmen dürfen. Ist Ihr Beruf nicht reglementiert, kann FEI eine Attestation de comparabilité für die Verwendung durch Arbeitgeber ausstellen; eine formelle Anerkennungsentscheidung ist dann nicht erforderlich.
Zuständige Behörde ermitteln
Für reglementierte Berufe ist die zuständige Behörde der nationale Ordre des jeweiligen Berufs (beispielsweise der Ordre des Médecins für Ärzte, der Ordre des Architectes für Architekten). Für die rein akademische Abschlussvergleichbarkeit ist France Éducation International die zuständige Stelle. Wenden Sie sich direkt an den Ordre, um berufssspezifische Dokumentenanforderungen zu klären.
Unterlagen zusammenstellen und übersetzen lassen
Zu den üblicherweise erforderlichen Unterlagen gehören: Originalabschlusszeugnis und amtliche Zeugnisse, eine beglaubigte Übersetzung ins Französische durch einen vereidigten Übersetzer (traducteur assermenté), eine Kopie des Reisepasses oder Ausweisdokuments, ein ausführlicher Lebenslauf sowie eine Apostille oder Legalisation des Abschlusszeugnisses je nach Ausstellungsland. Einige Ordres verlangen zudem Nachweise über Berufserfahrung sowie einen Auszug aus dem Strafregister. Prüfen Sie die spezifische Dokumentenliste beim zuständigen Ordre vor der Einreichung.
Antrag beim zuständigen Ordre oder bei FEI einreichen
Senden Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen an den jeweiligen Ordre des Professions oder an France Éducation International, je nach Berufsfeld. Viele Ordres akzeptieren inzwischen Online-Anträge; bei anderen sind Papierunterlagen per Post einzureichen. Die gesetzliche Vier-Monats-Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen bei der Behörde. Bewahren Sie den Einreichungsnachweis auf.
Entscheidung abwarten
Die zuständige Behörde vergleicht Ihre ausländische Qualifikation mit der französischen Referenzqualifikation für den jeweiligen Beruf. Nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG in der durch das französische Recht umgesetzten Fassung muss die Behörde für reglementierte Berufe innerhalb von vier Monaten nach Eingang eines vollständigen Antrags entscheiden. Mögliche Ergebnisse sind: vollständige Anerkennung (reconnaissance complète), teilweise Anerkennung mit Ausgleichsmaßnahme oder Ablehnung mit schriftlicher Begründung.
Erforderliche Ausgleichsmaßnahme absolvieren
Bei teilweiser Anerkennung wird von Ihnen verlangt, zwischen einer Eignungsprüfung (épreuve d'aptitude) oder einem Anpassungslehrgang (stage d'adaptation) von bis zu drei Jahren zu wählen. Inhalt und Bedingungen werden vom Ordre festgelegt. Nach erfolgreichem Bestehen oder Abschluss der Ausgleichsmaßnahme wird die vollständige Anerkennung erteilt. Für bestimmte Berufe wird möglicherweise nur eine Art von Ausgleichsmaßnahme angeboten.
Beim Ordre registrieren und Attestation de reconnaissance erhalten
Nach erfolgter Anerkennung müssen Sie sich beim Ordre in dem Département, in dem Sie praktizieren möchten, registrieren, bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen dürfen. Der Ordre stellt eine Attestation de reconnaissance aus, die Ihr Recht zur Führung des reglementierten Titels und zur Ausübung des Berufs in Frankreich bestätigt. Bewahren Sie das Original auf – es wird von Arbeitgebern und Einwanderungsbehörden als Qualifikationsnachweis verlangt.
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Typische Zeitrahmen
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Weg für nicht reglementierte Qualifikationen
Für Berufe, die in Frankreich nicht reglementiert sind – wie Softwareentwicklung, Betriebswirtschaft und die meisten technischen oder kaufmännischen Berufe – ist eine formelle Qualifikationsanerkennung vor der Arbeitsaufnahme gesetzlich nicht erforderlich. Arbeitgeber können jedoch nach Nachweisen fragen, wie ein ausländischer Abschluss im Vergleich zum französischen System einzuordnen ist. France Éducation International (FEI) stellt als französische ENIC-NARIC-Stelle eine Attestation de comparabilité aus, aus der Niveau und Fachgebiet einer ausländischen Qualifikation im Verhältnis zum französischen Hochschulsystem hervorgehen. Dieses Dokument ist keine formelle Äquivalenzentscheidung, wird von Arbeitgebern jedoch weitgehend akzeptiert und ist bei Stellenbewerbungen oder für bestimmte Visumwege, die einen Hochschulabschluss erfordern, nützlich. Die Bewertung kann direkt über die FEI-Website beantragt werden.
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EU-Rahmenhinweise
Frankreich setzt die EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (in der durch die Richtlinie 2013/55/EU geänderten Fassung) durch den Code des professions und die Loi 2016-41 vom 26. Januar 2016 um. Die sieben Berufe mit automatischer Anerkennung – Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, Apotheker/Apothekerin, Allgemeinpflegefachkraft, Tierarzt/Tierärztin, Hebamme und Architekt/Architektin – werden für im EWR ausgebildete Fachkräfte auf Vorlage von Befähigungsnachweisen automatisch anerkannt, ohne inhaltliche Prüfung der Ausbildung. Für alle übrigen reglementierten Berufe gilt das allgemeine System: Der Ordre vergleicht die ausländische Qualifikation mit der französischen Referenzqualifikation und kann eine Ausgleichsmaßnahme (Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang) auferlegen, wenn erhebliche Unterschiede festgestellt werden. Drittstaatsangehörige profitieren nicht von der automatischen Anerkennung und müssen den allgemeinen Anerkennungsweg über den zuständigen Ordre beschreiten. Die Vier-Monats-Frist und das Recht, eine Ablehnung anzufechten, gelten für alle Anerkennungswege.
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Warnhinweise
Blaue-Karte-EU- und Talent-Darstellung befindet sich im Übergang
Frankreichs aktueller Blaue-Karte-EU-Rechtsartikel, der Service-Public-Leitfaden und die generischen Talent-Seiten sind näher zusammengerückt als zuvor, aber noch nicht vollständig harmonisiert in der Darstellung des Weges. Den genauen Visum- oder Kartenweg prüfen, den der aktuelle Weghinweis für die jeweilige Vertragslänge angibt.
Jobwechsel können eine neue Genehmigungslogik auslösen
Eine Angestellten- oder Saisongenehmigung deckt nicht automatisch jeden neuen Vertrag ab. Frankreich kann für einen neuen Beschäftigungsvertrag auf diesen Wegen eine neue Arbeitsgenehmigung verlangen, und der Titel deckt nur die Tätigkeit ab, die ihn gerechtfertigt hat.
Aufenthaltstitelsteuern steigen am 1. Mai 2026
Service Public kündigte höhere Aufenthaltskartenbeträge und VLS-TS-Steuern ab dem 1. Mai 2026 an, während mehrere Routenseiten am 23. April 2026 noch die Vorerhöhungsbeträge zeigen. Den aktuellen Zahlungsbetrag erneut prüfen, wenn der Titel tatsächlich eingereicht oder abgeholt wird.
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Offizielle Quellen
Frankreich – EU-Land
european-union.europa.eu/principles-countries-history/eu-countries/france_en
official · Europäische Union · geprüft 2026-04-23
Motif professionnel
france-visas.gouv.fr/web/france-visas/motif-professionnel
official · France-Visas · geprüft 2026-04-23
Activité salariée
france-visas.gouv.fr/web/france-visas/activite-salariee
official · France-Visas · geprüft 2026-04-23
Talents internationaux et attractivité économique
france-visas.gouv.fr/web/france-visas/passeport-talents
official · France-Visas · geprüft 2026-04-23
Carte talent : carte de séjour pluriannuelle d'un étranger en France
www.service-public.gouv.fr/particuliers/vosdroits/F16922
official · Service Public / DILA · geprüft 2026-04-23
Travail d'un étranger en France : carte de séjour - salarié/travailleur temporaire
www.service-public.gouv.fr/particuliers/vosdroits/F15898
official · Service Public / DILA · geprüft 2026-04-23
Étranger en France : carte de séjour pluriannuelle - travailleur saisonnier
www.service-public.gouv.fr/particuliers/vosdroits/F21516
official · Service Public / DILA · geprüft 2026-04-23
Étranger en France : carte de séjour pluriannuelle - salarié détaché ICT
www.service-public.gouv.fr/particuliers/vosdroits/F33952
official · Service Public / DILA · geprüft 2026-04-23
Autorisation de travail d'un salarié étranger en France
www.service-public.gouv.fr/particuliers/vosdroits/F2728
official · Service Public / DILA · geprüft 2026-04-23
Comment faire pour embaucher un salarié étranger ?
entreprendre.service-public.gouv.fr/vosdroits/F22782
official · Entreprendre Service Public / DILA · geprüft 2026-04-23
Demander en ligne une autorisation de travail pour embaucher un salarié étranger
entreprendre.service-public.gouv.fr/vosdroits/R58908
official · Entreprendre Service Public / DILA · geprüft 2026-04-23
Article L421-11 du CESEDA
www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000051562061
legislation · Legifrance · geprüft 2026-04-23
Titres de séjour : augmentation du montant des taxes demandées aux étrangers à compter du 1er mai
www.service-public.gouv.fr/particuliers/actualites/A18881
official · Service Public / DILA · geprüft 2026-04-23
Work permits
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