Work in Europe

Anerkennung der Qualifikation

Anerkennung von Qualifikationen in Deutschland

Deutschland verfügt über eines der am stärksten strukturierten Anerkennungssysteme für Berufsqualifikationen in Europa. Akademische Abschlüsse werden über die KMK-Datenbank ANABIN und die deutsche ENIC-NARIC-Stelle bewertet. Berufsqualifikationen werden nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) mit einer gesetzlichen Entscheidungsfrist von vier Monaten geprüft. Reglementierte Berufe – darunter Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Pflege, Recht, Architektur und Lehramt – erfordern eine gesonderte Zulassung durch die zuständige Berufskammer oder Landesbehörde, bevor eine Arbeitserlaubnis erteilt oder ausgeübt werden kann.

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Anerkennungsstellen

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Reglementierte Berufe

Beruf Zuständige Stelle Recognition type
Medizin (Arzt/Ärztin) Landesärztekammern unter der Bundesärztekammer Automatisch (EU-Richtlinie)
Zahnmedizin (Zahnarzt/Zahnärztin) Landeszahnärztekammern der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Automatisch (EU-Richtlinie)
Pharmazie (Apotheker/Apothekerin) Landesapothekenkammern im Rahmen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Automatisch (EU-Richtlinie)
Pflege (Pflegefachfrau/Pflegefachmann) Landespflegekammern bzw. Landesgesundheitsämter, sofern keine Kammer vorhanden ist Allgemeines System
Architektur (Architekt/Architektin) Landesarchitektenkammern Allgemeines System
Recht (Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) Landesrechtsanwaltskammern der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Nur national
Lehramt (Lehrer/Lehrerin) Kultusministerien der Länder – zuständige Behörde richtet sich nach dem Bundesland Allgemeines System
Ingenieurwesen (Ingenieur/Ingenieurin) Staatliche Ingenieurkammern (Ingenieurkammern) – der Titelschutz variiert je nach Bundesland Allgemeines System
Veterinärmedizin (Tierarzt/Tierärztin) Landestierärztekammern unter der Bundestierärztekammer Automatisch (EU-Richtlinie)
Hebammenwesen (Hebamme) Landesgesundheitsbehörden bzw. Hebammenverbände – geregelt im Hebammengesetz 2020 Allgemeines System

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Anerkennungsverfahren

1

Prüfen, ob Ihr Beruf in Deutschland reglementiert ist

Nutzen Sie den BMBF-Anerkennungs-Finder unter anerkennung-in-deutschland.de, um zu prüfen, ob Ihr Zielberuf in Deutschland einer Erlaubnis zur Berufsausübung bedarf. Reglementierte Berufe erfordern eine formelle Anerkennung, bevor Sie tätig werden können; für nicht reglementierte Berufe ist lediglich eine Vergleichbarkeitsbeurteilung erforderlich, sofern ein Arbeitgeber dies verlangt.

2

Zuständige Stelle für Ihren Beruf und Ihr Bundesland ermitteln

Deutschland verfügt über keine einheitliche nationale Anerkennungsstelle. Die Zuständigkeit ist auf Bundes- und Länderebene sowie nach Berufsfeldern aufgeteilt. Nutzen Sie den Behördenfinder des Anerkennungsportals oder die BMBF-Datenbank, um die für Ihren Beruf im Bundesland Ihrer geplanten Tätigkeit zuständige Stelle zu ermitteln.

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Unterlagen zusammenstellen

Zu den erforderlichen Standardunterlagen gehören: beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses und der Zeugnisse, amtliche beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, Identitätsnachweis (Reisepass), Lebenslauf sowie Nachweise über Berufserfahrung. Akademische Zeugnisse aus Ländern, die in ANABIN mit H+ eingestuft sind, können eine zusätzliche Beglaubigung erfordern (Apostille oder vollständige Legalisation, je nach Ausstellungsland).

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Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen

Reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen direkt bei der in Schritt 2 ermittelten zuständigen Stelle ein. Viele Stellen akzeptieren inzwischen Online-Anträge. Entrichten Sie die anfallende Bearbeitungsgebühr (je nach Stelle und Beruf in der Regel 100–600 €). Bewahren Sie den Einreichungsnachweis auf – die gesetzliche Frist für die Entscheidung beginnt ab dem Datum des Eingangs des vollständigen Antrags.

5

Entscheidung abwarten

Nach dem BQFG muss die zuständige Stelle innerhalb von vier Monaten nach Eingang eines vollständigen Antrags über Berufsqualifikationen entscheiden. Für reglementierte Berufe (Medizin, Recht usw.) gelten unterschiedliche gesetzliche Fristen. Die Entscheidung lautet auf vollständige Anerkennung, teilweise Anerkennung mit Ausgleichsmaßnahmen oder Ablehnung. Die Stelle muss eine schriftliche Begründung vorlegen.

6

Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen absolvieren

Bei teilweiser Anerkennung kann die Verpflichtung bestehen, eine Eignungsprüfung abzulegen oder einen Anpassungslehrgang unter Aufsicht der zuständigen Stelle zu absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss wird die vollständige Anerkennung erteilt. Für den Arztberuf und bestimmte andere Berufe kann stattdessen eine Kenntnisprüfung vorgeschrieben sein.

7

Anerkennungsbescheid erhalten

Bei vollständiger Anerkennung stellt die zuständige Stelle einen formellen Anerkennungsbescheid aus. Für reglementierte Berufe berechtigt dieser Bescheid zur Führung des geschützten Berufstitels und kann als Nachweis im Rahmen des Arbeitserlaubnisantrags vorgelegt werden. Bewahren Sie das Original auf – Einwanderungsbehörden und Arbeitgeber werden es verlangen.

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Typische Zeitrahmen

Akademische Gleichwertigkeitsbewertung (ANABIN/ENIC) 2–3 Monate
Anerkennung beruflicher Qualifikationen (gesetzliche Frist nach BQFG) Bis zu 4 Monate nach vollständigem Antragseingang
Reglementierter Beruf – Medizin 3–6 Monate; länger bei erforderlicher Kenntnisprüfung
Reglementierter Beruf – Pflege 3–5 Monate je nach Landesbehörde
Ausgleichsmaßnahme – Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang 3–12 Monate zusätzlich nach Entscheidung über Teilanerkennung

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Weg für nicht reglementierte Qualifikationen

Für Berufe, die in Deutschland nicht reglementiert sind – beispielsweise die meisten ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtungen, Softwareentwicklung, Betriebswirtschaft und viele technische Berufe – ist eine formelle Anerkennung vor der Arbeitsaufnahme gesetzlich nicht erforderlich. Arbeitgeber und Einwanderungsbehörden können jedoch eine Zeugnisbewertung der deutschen ENIC-NARIC-Stelle an der Kultusministerkonferenz (KMK) anfordern. Dieses Dokument bewertet das Niveau eines ausländischen Abschlusses im Vergleich zum deutschen Hochschulsystem. Die Bearbeitungsgebühr beträgt ca. 200 € und der Prozess dauert 4–8 Wochen. Das BMBF-Anerkennungsportal bietet auch eine freiwillige Vergleichbarkeitsbeurteilung für nicht reglementierte Berufsqualifikationen an.

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EU-Rahmenhinweise

Deutschland setzt die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG (in der durch die Richtlinie 2013/55/EU geänderten Fassung) über das EU-Berufsanerkennungsgesetz (EUBAGE) und berufsrechtliche Fachgesetze um. Für die sieben Berufe des automatischen Anerkennungsregimes – Arzt/Ärztin, Pflegefachkraft, Zahnarzt/Zahnärztin, Apotheker/Apothekerin, Tierarzt/Tierärztin, Hebamme und Architekt/Architektin – erhalten EU/EWR-Staatsangehörige die Anerkennung auf Vorlage der Befähigungsnachweise, ohne dass eine inhaltliche Prüfung der Ausbildung erfolgt. Drittstaatsangehörige profitieren nicht von der automatischen Anerkennung und müssen den allgemeinen oder nationalen Anerkennungsweg beschreiten. Berufsqualifikationen werden gesondert durch das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) geregelt, das bundesrechtlich geregelte Ausbildungsberufe erfasst und sowohl für EU- als auch Nicht-EU-Antragstellende gilt.

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Warnhinweise

Warnhinweis

Gehaltsgrenzen und Finanzierungsuntergrenzen ändern sich jährlich

Die Gehaltsgrenzen der Blauen Karte EU und die Finanzierungsbeträge für die Chancenkarte werden für das jeweilige Rechtsjahr veröffentlicht; vor der Verwendung einer gespeicherten Zahl die aktuellen offiziellen Seiten prüfen.

Warnhinweis

Nationale Visumbearbeitungszeiten sind nicht kalkulierbar genug, um sie zu verkürzen

Das Auswärtige Amt warnt, dass Visumsanträge für längere Aufenthalte mehrere Monate dauern können; die tatsächliche Bearbeitungszeit hängt von der jeweiligen Botschaft ab.

Warnhinweis

Reglementierte Berufe erfordern eine gesonderte Zulassung

Ein Stellenangebot allein genügt nicht für Wege in reglementierte Berufe wie das Gesundheitswesen, wenn die Berufserlaubnis noch fehlt.

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Offizielle Quellen

1

Länderprofil Deutschland

european-union.europa.eu/principles-countries-history/eu-countries/germany_en

official · Europäische Union · geprüft 2026-04-23

2

Visum- und Aufenthaltsübersicht

www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence

official · Bundesregierung Deutschland · geprüft 2026-04-23

3

EU Blue Card

www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence/types/eu-blue-card

official · Bundesregierung Deutschland · geprüft 2026-04-23

4

Arbeitsvisum für qualifizierte Fachkräfte

www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence/types/work-qualified-professionals

official · Bundesregierung Deutschland · geprüft 2026-04-23

5

Karte zur Jobsuche

www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence/opportunity-card/job-search

official · Bundesregierung Deutschland · geprüft 2026-04-23

6

Fragen und Antworten zur Opportunity-Karte

www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence/opportunity-card/questions-answers

official · Bundesregierung Deutschland · geprüft 2026-04-23

7

Visum für Forschungszwecke

www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence/types/other/research

official · Bundesregierung Deutschland · geprüft 2026-04-23

8

Visa für Deutschland

www.auswaertiges-amt.de/en/visa-service/215870-215870

official · Auswärtiges Amt · geprüft 2026-04-23

9

Visum für Deutschland

www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/visabestimmungen-allgemein

official · Auswärtiges Amt · geprüft 2026-04-23

10

Aufenthaltsgesetz (englische Übersetzung)

www.gesetze-im-internet.de/englisch_aufenthg/englisch_aufenthg.html

legislation · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft 2026-04-23

11

§ 18g AufenthG

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18g.html

legislation · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft 2026-04-23

12

§ 18d AufenthG

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18d.html

legislation · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft 2026-04-23

13

§ 20a AufenthG

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20a.html

legislation · Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft 2026-04-23

14

BAMF EU Blue Card Anleitung

www.bamf.de/EN/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/BlaueKarteEU/blauekarteeu.html

official · Bundesamt für Migration und Flüchtlinge · geprüft 2026-04-23

15

BAMF Anleitung zum Aufenthalt von Forschern

www.bamf.de/DE/Themen/Forschung/AnerkennungForschungseinrichtungen/Aufenthaltstitel/aufenthaltstitel-node.html

official · Bundesamt für Migration und Flüchtlinge · geprüft 2026-04-23

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