Work in Europe

Qualification recognition

Recognising qualifications in Litauen

Das litauische System zur Qualifikationsanerkennung stützt sich auf zwei zentrale Stellen: SKVC (Zentrum für Qualitätsbewertung im Hochschulwesen) ist das NARIC/ENIC-Zentrum Litauens und die primäre Behörde für die akademische Anerkennung aller Hochschulabschlüsse; VASPVT (Staatliche Akkreditierungsagentur für Gesundheitsversorgungsaktivitäten) ist die Zulassungsbehörde für alle Gesundheitsberufe. Litauen setzt die EU-Richtlinie 2005/36/EG durch den Profesinių kvalifikacijų pripažinimo įstatymas (Gesetz über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen) um und gewährt die automatische Anerkennung für im EWR ausgebildete Fachkräfte in den sieben Sektorberufen. Drittstaatsangehörige und Antragsteller für nicht-sektorale reglementierte Berufe müssen als ersten Schritt einen akademischen SKVC-Anerkennungsbescheid einholen, bevor sie bei der jeweiligen Berufsbehörde eine Lizenz oder Mitgliedschaft beantragen.

01

Anerkennungsstellen

SKVC — Centre for Quality Assessment in Higher Education (Lithuania's NARIC/ENIC)

Akademisch

SKVC ist das offizielle NARIC- und ENIC-Zentrum Litauens. Es stellt akademische Anerkennungsbescheide aus, die ausländische Hochschulabschlüsse den litauischen Qualifikationsniveaus zuordnen. Der SKVC-Bescheid ist das grundlegende Dokument für arbeitgeberseitige Qualifikationsnachweise in nicht reglementierten Tätigkeiten und der obligatorische erste Schritt für Drittstaatsangehörige, die einen reglementierten Beruf anstreben.

www.skvc.lt/en

VASPVT — State Accreditation Agency for Health Care Activities

Reglementierter Beruf

VASPVT ist die gesetzliche Zulassungsbehörde für alle Gesundheitsberufe in Litauen, einschließlich Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Pflegefachkräfte, Hebammen und andere Gesundheitsfachkräfte. Sie erteilt Praxislizenzen und bearbeitet die Anerkennung ausländischer Gesundheitsqualifikationen. Im EWR ausgebildete Fachkräfte in den sieben Sektorberufen können direkt einen Antrag stellen; Drittstaatsangehörige müssen zuerst einen akademischen SKVC-Anerkennungsbescheid vorlegen.

www.vaspvt.gov.lt

Lithuanian Bar Association (Lietuvos advokatūra)

Reglementierter Beruf

Die Litauische Rechtsanwaltskammer regelt den Zugang zum Titel advokatas (Anwalt), der für die selbstständige Rechtsausübung vor litauischen Gerichten erforderlich ist. Im EWR qualifizierte Anwälte können nach drei Jahren Praxis unter ihrem Herkunftslandtitel integriert werden; Nicht-EWR-Anwälte müssen die litauischen Berufsqualifikationsanforderungen erfüllen.

www.advokatura.lt/en

Lithuanian Chamber of Architects (Lietuvos architektų rūmai)

Reglementierter Beruf

Die Litauische Architektenkammer ist die gesetzliche Körperschaft, deren Mitgliedschaft für die selbstständige Architekturpraxis in Litauen erforderlich ist. Im EWR qualifizierte Architekten profitieren von der automatischen Anerkennung; Architekten aus anderen Ländern müssen den allgemeinen Systemweg beschreiten und einen akademischen SKVC-Anerkennungsbescheid vorlegen.

lpr.lt

02

Reglementierte Berufe

Beruf Zuständige Stelle Anerkennungstyp
Medizin (gydytojas) VASPVT — State Accreditation Agency for Health Care Activities Automatisch (EU-Richtlinie)
Zahnmedizin (odontologas) VASPVT — State Accreditation Agency for Health Care Activities Automatisch (EU-Richtlinie)
Pharmazie (vaistininkas) VASPVT — State Accreditation Agency for Health Care Activities Automatisch (EU-Richtlinie)
Krankenpflege (slaugytojas) VASPVT — State Accreditation Agency for Health Care Activities Automatisch (EU-Richtlinie)
Geburtshilfe (akušeris) VASPVT — State Accreditation Agency for Health Care Activities Automatisch (EU-Richtlinie)
Architektur (architektas) Lithuanian Chamber of Architects (Lietuvos architektų rūmai) Automatisch (EU-Richtlinie)
Recht — Titel advokatas (selbstständige Praxis) Lithuanian Bar Association (Lietuvos advokatūra) Allgemeines System
Lehramt (mokytojas) — öffentlicher Sektor Ministry of Education, Science and Sport of Lithuania Allgemeines System
Ingenieurwesen — Baufachleute Lithuanian Chamber of Engineers (Lietuvos inžinierių sąjunga) / zuständige Baubehörde nach Baurecht Allgemeines System

03

Anerkennungsverfahren

1

Antrag bei SKVC auf akademische Anerkennung stellen

Reichen Sie Ihr Abschlusszeugnis, Ihren Leistungsnachweis und die dazugehörigen Unterlagen bei SKVC (Zentrum für Qualitätsbewertung im Hochschulwesen) auf skvc.lt ein. SKVC stellt einen akademischen Anerkennungsbescheid aus, der Ihre ausländische Hochschulqualifikation dem litauischen Qualifikationsniveau zuordnet. Dieser Bescheid ist für alle Drittstaatsangehörigen vor der Aufnahme eines reglementierten Berufs erforderlich und ist das arbeitgeberseitige Dokument für nicht reglementierte Tätigkeiten. Die Bearbeitung dauert in der Regel 30 bis 60 Tage.

2

Prüfen, ob der Zielberuf reglementiert ist

Überprüfen Sie, ob der Beruf, den Sie in Litauen ausüben möchten, als reglementiert gelistet ist. Reglementierte Berufe (Gesundheitswesen, Recht, Architektur, bestimmte Ingenieurtätigkeiten) erfordern eine Lizenz oder Kammermitgliedschaft, bevor die Tätigkeit rechtmäßig ist. Für nicht reglementierte Berufe ist der akademische SKVC-Anerkennungsbescheid allein als arbeitgeberseitiger Nachweis ausreichend.

3

Für Gesundheitsberufe (EWR-Antragsteller): direkt bei VASPVT beantragen

Im EWR ausgebildete Fachkräfte in den sieben Sektorberufen (Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Krankenpfleger, Hebamme und Äquivalente) können ohne vorherigen SKVC-Schritt direkt bei VASPVT eine Praxislizenz beantragen. Reichen Sie den Antrag mit Ihrem Abschluss, beglaubigtem Leistungsnachweis, Bescheinigung über den guten Ruf von Ihrer Heimatbehörde und Nachweis über Litauischkenntnisse auf B2-Niveau für patientennahe Tätigkeiten ein. VASPVT entscheidet in der Regel über vollständige EWR-Anträge innerhalb von 4 bis 8 Wochen.

4

Für Gesundheitsberufe (Drittstaatsangehörige): zuerst SKVC-Anerkennung einholen

Wenn Sie außerhalb des EWR ausgebildet wurden, holen Sie vor der Kontaktaufnahme mit VASPVT einen akademischen SKVC-Anerkennungsbescheid für Ihren Gesundheitsabschluss ein. Sobald SKVC seinen Bescheid ausgestellt hat, reichen Sie diesen zusammen mit Ihrem Abschluss, Leistungsnachweis, Bescheinigung über den guten Ruf und Sprachnachweis (B2 Litauisch) bei VASPVT für eine Praxislizenzprüfung ein.

5

Für Architektur: Antrag bei der Litauischen Architektenkammer stellen

Legen Sie Ihren akademischen SKVC-Anerkennungsbescheid (für Nicht-EWR-Antragsteller) oder Ihre Qualifikationsnachweise (für EWR-Antragsteller im Rahmen der automatischen Anerkennung) der Litauischen Architektenkammer (lpr.lt) vor. Die Kammermitgliedschaft ist Voraussetzung für die rechtmäßige selbstständige Architekturpraxis in Litauen.

6

Für Recht: Antrag bei der Litauischen Rechtsanwaltskammer stellen

Im EWR qualifizierte Anwälte können unter ihrem Herkunftslandtitel in Litauen tätig sein und nach drei Jahren regelmäßiger Praxis im litauischen Recht in die Litauische Rechtsanwaltskammer (Lietuvos advokatūra) integriert werden. Nicht-EWR-Anwälte müssen die litauischen Berufsqualifikationsanforderungen erfüllen und den allgemeinen Systemanerkennungsweg beschreiten, der einen Eignungstest oder Anpassungslehrgang umfassen kann.

7

Lizenz oder Registrierungsbestätigung erhalten

Sobald die jeweilige Stelle ihre Prüfung abgeschlossen hat, stellt sie eine Praxislizenz (VASPVT) oder eine Mitgliedschaftsbestätigung (Kammern) aus. Bewahren Sie das Originaldokument auf — es wird von Arbeitgebern benötigt und kann Teil Ihres Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigungsantrags sein.

04

Typische Zeitrahmen

Akademischer SKVC-Anerkennungsbescheid 30–60 Tage
VASPVT-Gesundheitslizenz — vollständiger EWR-Antrag 4–8 Wochen
VASPVT-Gesundheitslizenz — Drittstaatsangehörige (SKVC-Anerkennung bereits erhalten) 4–8 Wochen nach Erhalt des SKVC-Bescheids
Kammermitgliedschaft (Architektur, Recht) — nach Erhalt des SKVC-Bescheids 4–8 Wochen je nach Kammer

05

Weg für nicht reglementierte Qualifikationen

Für Berufe, die in Litauen nicht reglementiert sind – wie die meisten Bereiche der Softwareentwicklung, Finanzen, Unternehmensmanagement und viele technische Spezialisierungen – ist eine formelle Anerkennung vor Aufnahme der Arbeit gesetzlich nicht erforderlich. Arbeitgeber und Einwanderungsbehörden fordern jedoch routinemäßig einen akademischen SKVC-Anerkennungsbescheid als Qualifikationsnachweis an. SKVC stellt diese Bescheide für alle Hochschulabschlüsse ausländischer Institutionen aus und ordnet sie den litauischen und Europäischen Qualifikationsrahmen-Niveaus zu. Der SKVC-Bescheid ist das Standarddokument für Arbeitgeber als Qualifikationsnachweis für nicht reglementierte Tätigkeiten. Anträge werden online auf skvc.lt gestellt und die Bescheide dauern in der Regel 30 bis 60 Tage.

06

EU-Rahmenhinweise

Litauen setzt die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG (in der durch die Richtlinie 2013/55/EU geänderten Fassung) durch den Profesinių kvalifikacijų pripažinimo įstatymas (Gesetz über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen) um. Die sieben Sektorberufe — Arzt, Krankenpfleger, Zahnarzt, Apotheker, Tierarzt, Hebamme und Architekt — profitieren von der automatischen Anerkennung für im EWR ausgebildete Fachkräfte: Die zuständige litauische Behörde muss Qualifikationsnachweise aus anderen EWR-Mitgliedstaaten ohne inhaltliche Lehrplanprüfung akzeptieren. Für andere reglementierte Berufe können EU- und EWR-Antragsteller den allgemeinen Systemweg nutzen, der einen Eignungstest oder Anpassungslehrgang umfassen kann. Drittstaatsangehörige profitieren nicht von der automatischen oder allgemeinen Systemanerkennung im Rahmen der Richtlinie und müssen zuerst einen akademischen SKVC-Anerkennungsbescheid einholen.

07

Warnhinweise

Warnhinweis

Litauen knüpft die Arbeitserlaubnis eng an den genannten Arbeitgeber

Standard-Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse sind arbeitgeberspezifisch; sogar Inhaber der Blauen Karte EU benötigen in der frühen Beschäftigungsphase einen separaten Arbeitgeber-Wechsel-Workflow; deshalb nicht davon ausgehen, nach der Einreise Sponsoren zwanglos wechseln zu können.

Warnhinweis

Visawege ersetzen nicht die Notwendigkeit einer Langzeitplanung

Litauens nationale Visa können die Einreise und mittelfristige Arbeit überbrücken, sind aber noch in ihrer Gültigkeit begrenzt; Saisonarbeit selbst ist auf sechs Monate in einem Zwölfmonats-Zeitraum begrenzt; längere Beschäftigung muss daher oft auf den Aufenthaltserlaubnis-Weg übergehen.

Warnhinweis

Terminlogistik spielt auch nach dem Online-Formular noch eine Rolle

Die geprüften Litauen-Seiten erfordern durchgehend eine elektronische MIGRIS-Einreichung gefolgt von einem persönlichen Besuch mit Originalen und biometrischen Daten; späte Terminplanung kann deshalb eine ansonsten vollständige Akte noch zum Scheitern bringen.

08

Offizielle Quellen

1

I am a highly skilled employee

www.migracija.lt/en/as-esu-aukstos-kvalifikacijos-darbuotojas

official · Lithuanian Migration Department · geprüft 2026-04-23

2

I intend to work under an employment contract and my profession is not on the shortage occupations list

www.migracija.lt/en/ketinu-dirbti-pagal-darbo-sutarti-ir-mano-profesija-nera-itraukta-i-trukstamu-profesiju-sarasa

official · Lithuanian Migration Department · geprüft 2026-04-23

3

I intend to work under an employment contract and my profession is on the shortage occupations list

www.migracija.lt/en/ketinu-dirbti-pagal-darbo-sutarti-ir-mano-profesija-yra-itraukta-i-trukstamu-profesiju-sarasa

official · Lithuanian Migration Department · geprüft 2026-04-23

4

I am an intra-corporate transferee (Directive 2014/66/EU)

www.migracija.lt/en/esu-perkeliamas-imones-viduje

official · Lithuanian Migration Department · geprüft 2026-04-23

5

I am a researcher

www.migracija.lt/en/esu-tyr%C4%97jas

official · Lithuanian Migration Department · geprüft 2026-04-23

6

I come to work as seasonal worker

www.migracija.lt/en/darbas-noriu-gauti-viza

official · Lithuanian Migration Department · geprüft 2026-04-23

7

Changing Employer

www.migracija.lt/en/changing-employer

official · Lithuanian Migration Department · geprüft 2026-04-23

8

Obligations of the Employer

www.migracija.lt/en/obligations-of-the-employer

official · Lithuanian Migration Department · geprüft 2026-04-23

9

Employed worker in Lithuania

home-affairs.ec.europa.eu/policies/migration-and-asylum/eu-immigration-portal/employed-worker-lithuania_en

official · European Commission Directorate-General for Migration and Home Affairs · geprüft 2026-04-23

10

Highly-qualified worker in Lithuania

home-affairs.ec.europa.eu/policies/migration-and-asylum/eu-immigration-portal/highly-qualified-worker-lithuania_en

official · European Commission Directorate-General for Migration and Home Affairs · geprüft 2026-04-23

11

Researcher in Lithuania

home-affairs.ec.europa.eu/policies/migration-and-asylum/eu-immigration-portal/researcher-lithuania_en?prefLang=nl

official · European Commission Directorate-General for Migration and Home Affairs · geprüft 2026-04-23

12

Seasonal worker in Lithuania

home-affairs.ec.europa.eu/policies/migration-and-asylum/eu-immigration-portal/seasonal-worker-lithuania_en

official · European Commission Directorate-General for Migration and Home Affairs · geprüft 2026-04-23

13

Who does what? Lithuania

home-affairs.ec.europa.eu/policies/migration-and-asylum/eu-immigration-portal/who-does-what/lithuania_en

official · European Commission Directorate-General for Migration and Home Affairs · geprüft 2026-04-23

14

Law on the Legal Status of Aliens

e-seimas.lrs.lt/rs/legalact/TAD/TAIS.243642/

legislation · Seimas of the Republic of Lithuania · geprüft 2026-04-23

15

Lithuania

european-union.europa.eu/principles-countries-history/eu-countries/lithuania_en

official · European Union · geprüft 2026-04-23

16

Schengen area

home-affairs.ec.europa.eu/policies/schengen/schengen-area_en

official · European Commission Directorate-General for Migration and Home Affairs · geprüft 2026-04-23

Work permits

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