Work in Europe

Qualification recognition

Recognising qualifications in Slowakei

Die Slowakei verwendet die "Nostrifikation" (slowakisch: Nostrifikácia) als Standardverfahren zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse. Wie im benachbarten Tschechien gibt es keine einzige zentrale Stelle für die Hochschulanerkennung — einzelne slowakische Universitäten bearbeiten die Nostrifikácia nur für Abschlüsse in ihrem eigenen Fachbereich. Das Ministerium für Bildung, Forschung, Entwicklung und Jugend (Ministerstvo školstva, výskumu, vývoja a mládeže) überwacht das System und behandelt bestimmte Sonderfälle, während SAIA (Slowakische Akademische Informationsagentur) Beratung und Informationen bereitstellt. Für reglementierte Berufe müssen sich Antragsteller nach Erhalt der nostrifikačná doložka zusätzlich bei der zuständigen Berufskammer registrieren lassen. Im EWR ausgebildete Fachkräfte in den sieben Sektoralberufen profitieren von der automatischen Anerkennung gemäß Richtlinie 2005/36/EG, die in slowakisches Recht durch Zákon č. 422/2015 Z.z. o uznávaní dokladov o vzdelaní a o uznávaní odborných kvalifikácií umgesetzt wurde.

01

Anerkennungsstellen

Ministry of Education, Research, Development and Youth of the Slovak Republic (Ministerstvo školstva, výskumu, vývoja a mládeže Slovenskej republiky)

Akademisch

Zentrales Regierungsministerium, das das slowakische Bildungssystem und den Anerkennungsrahmen überwacht. Zuständig für die Nostrifikácia bestimmter Abschlusskategorien, für die keine slowakische Universität ein entsprechendes Programm anbietet, und ist die zuständige Behörde für die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/36/EG. Auch die wichtigste Regulierungsbehörde für den Anerkennungsprozess insgesamt.

www.minedu.sk

SAIA — Slovak Academic Information Agency (Slovenská akademická informačná agentúra)

Akademisch

Slowakiens NARIC-Kontaktstelle. SAIA stellt Informationen und Beratung zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Slowakei bereit, erteilt aber selbst keine Anerkennungsentscheidungen. Antragsteller werden beraten, welche slowakische Universität sie für die Nostrifikácia kontaktieren sollen und welche Dokumente erforderlich sind.

www.saia.sk/en

Individual Slovak universities (in the relevant academic field)

Akademisch

Die Nostrifikácia für Hochschulabschlüsse wird von der slowakischen öffentlichen Universität durchgeführt, die einen Studiengang im gleichen Fachbereich wie der anzuerkennende Abschluss anbietet. Der Antragsteller muss die geeignete Universität selbst identifizieren und beantragen. Es gibt keine einzelne zentrale Universität für alle Fachbereiche. Bei erfolgreichem Abschluss erteilt die Universität eine nostrifikačná doložka (Anerkennungsbescheinigung).

www.minedu.sk

Slovak Medical Chamber (Slovenská lekárska komora, SLK)

Reglementierter Beruf

Registriert und lizenziert Ärzte für die klinische Praxis in der Slowakei. Im EWR ausgebildete Ärzte profitieren von der automatischen Anerkennung im Rahmen des Sektoralwegs; Drittstaatsangehörige müssen zunächst die Nostrifikácia ihres Medizinstudiums an einer slowakischen Medizinfakultät erhalten, bevor sie die SLK-Registrierung beantragen.

www.lekom.sk

Slovak Chamber of Dentists (Slovenská komora zubných lekárov, SKZL)

Reglementierter Beruf

Registriert Zahnärzte für die klinische Praxis in der Slowakei. Im EWR ausgebildete Zahnärzte profitieren von der automatischen Anerkennung; Nicht-EWR-Zahnärzte müssen zunächst die Nostrifikácia ihres Zahnmedizinstudiums abschließen.

www.skzl.sk

Slovak Chamber of Pharmacists (Slovenská lekárnická komora, SLKM)

Reglementierter Beruf

Registriert Apotheker für die Berufsausübung in der Slowakei. Im EWR ausgebildete Apotheker mit der sektoriellen Qualifikation profitieren von der automatischen Anerkennung; Nicht-EWR-Apotheker müssen zunächst die Nostrifikácia abschließen.

www.lekarnici.sk

Slovak Chamber of Nurses and Midwives (Slovenská komora sestier a pôrodných asistentiek, SKSPA)

Reglementierter Beruf

Registriert Krankenpfleger und Hebammen für die Berufsausübung in der Slowakei im Rahmen des allgemeinen Systems. Gilt sowohl für EWR- als auch für Nicht-EWR-Antragsteller; Ausgleichsmaßnahmen (Eignungstest oder Anpassungslehrgang) können erforderlich sein.

www.sksapa.sk

Slovak Chamber of Architects (Slovenská komora architektov, SKA)

Reglementierter Beruf

Registriert Architekten für die selbstständige Berufsausübung in der Slowakei. Im EWR ausgebildete Architekten mit der sektoriellen Qualifikation profitieren von der automatischen Anerkennung. Nicht-EWR-Architekten müssen die Nostrifikácia abschließen und den allgemeinen Weg beschreiten.

www.komarch.sk

Slovak Bar Association (Slovenská advokátska komora, SAK)

Reglementierter Beruf

Registriert Rechtsanwälte für die vollständige Zulassung zur slowakischen Anwaltschaft. Nicht-EWR-Anwälte müssen slowakische Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und die slowakische Anwaltsprüfung ablegen. EWR-Anwälte dürfen unter ihrem heimischen Berufstitel tätig sein und können nach einer 3-jährigen Integrationsperiode mit Ausübung slowakischen Rechts die vollständige Zulassung beantragen.

www.sak.sk

Slovak Chamber of Civil Engineers (Slovenská komora stavebných inžinierov, SKSI)

Reglementierter Beruf

Autorisiert Bauingenieure für die selbstständige Berufsausübung und das Unterzeichnen von Baudokumenten in der Slowakei. Die Anerkennung folgt dem allgemeinen System; für Antragsteller, deren Ausbildung erheblich von slowakischen Standards abweicht, können Ergänzungsprüfungen erforderlich sein.

www.sksi.sk

02

Reglementierte Berufe

Beruf Zuständige Stelle Anerkennungstyp
Medizin (lekár/lekárka) Slovak Medical Chamber (Slovenská lekárska komora, SLK) Automatisch (EU-Richtlinie)
Zahnmedizin (zubný lekár/zubná lekárka) Slovak Chamber of Dentists (Slovenská komora zubných lekárov, SKZL) Automatisch (EU-Richtlinie)
Pharmazie (farmaceut/farmaceutka) Slovak Chamber of Pharmacists (Slovenská lekárnická komora, SLKM) Automatisch (EU-Richtlinie)
Krankenpflege und Hebammenwesen (sestra / pôrodná asistentka) Slovak Chamber of Nurses and Midwives (Slovenská komora sestier a pôrodných asistentiek, SKSPA) Allgemeines System
Architektur (architekt/architektka) Slovak Chamber of Architects (Slovenská komora architektov, SKA) Automatisch (EU-Richtlinie)
Recht (advokát/advokátka) Slovak Bar Association (Slovenská advokátska komora, SAK) Nur national
Bauingenieurwesen (stavebný inžinier/stavebná inžinierka) Slovak Chamber of Civil Engineers (Slovenská komora stavebných inžinierov, SKSI) Allgemeines System

03

Anerkennungsverfahren

1

Prüfen, ob Ihr Beruf in der Slowakei reglementiert ist

Stellen Sie zunächst fest, ob Ihr Zielberuf in der Slowakei eine Zulassung erfordert. Reglementierte Berufe (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Krankenpflege, Architektur, Recht, Bauingenieurwesen) erfordern eine formelle Anerkennung, bevor Sie tätig werden können. Nicht reglementierte Berufe erfordern gesetzlich keine Nostrifikácia, doch slowakische Arbeitgeber verlangen die nostrifikačná doložka häufig auch für nicht reglementierte Tätigkeiten. SAIA kann beraten, ob Ihr Beruf reglementiert ist.

2

Die zuständige slowakische Universität in Ihrem Fachbereich ermitteln

Wenden Sie sich für Hochschulabschlüsse an SAIA oder recherchieren Sie direkt, welche slowakische Universität einen Studiengang im gleichen Fachbereich wie Ihr Abschluss anbietet. Nur diese Universität kann die nostrifikačná doložka für Ihren Abschluss ausstellen. Für Sekundarschulzeugnisse wenden Sie sich an das zuständige regionale Schulamt (krajský školský úrad). Es gibt keine einzige zentrale Universität — die richtige Institution zu finden ist Aufgabe des Antragstellers.

3

Den Nostrifikácia-Antrag vorbereiten und einreichen

Bereiten Sie das Originalzeugnis, das offizielle akademische Transcript, eine beglaubigte slowakische Übersetzung von einem súdny prekladateľ/súdny tlmočník (gerichtlich bestellten vereidigten Übersetzer), eine Apostille oder Legalisation des Originaldokuments nach Bedarf sowie das Antragsformular der Universität vor. Reichen Sie diese beim zuständigen Fakultätsbüro ein und bezahlen Sie die Verwaltungsgebühr. Die gesetzliche Frist für die Entscheidung der Universität beträgt 30–60 Tage ab Eingang eines vollständigen Antrags.

4

Etwaig erforderliche Ergänzungsprüfungen absolvieren

Die prüfende Universität kann zusätzliche Prüfungen verlangen, wenn sie erhebliche Unterschiede zwischen Ihrem Lehrplan und den slowakischen Abschlussstandards feststellt. Diese müssen vor Erteilung der nostrifikačná doložka abgeschlossen werden. Anforderungen und Zeitrahmen für Ergänzungsprüfungen variieren je nach Universität und Fachbereich.

5

Die nostrifikačná doložka erhalten

Bei erfolgreichem Abschluss der Bewertung und bestandenen Ergänzungsprüfungen erteilt die Universität eine nostrifikačná doložka (Anerkennungsbescheinigung), die bestätigt, dass Ihr ausländischer Abschluss dem entsprechenden slowakischen Abschluss gleichwertig ist. Bewahren Sie das Original und beglaubigte Kopien auf — Arbeitgeber und Berufskammern werden diese anfordern.

6

Bei der Berufskammer registrieren (nur für reglementierte Berufe)

Legen Sie für reglementierte Berufe die nostrifikačná doložka der zuständigen Berufskammer (SLK, SKZL, SLKM, SKSPA, SKA, SAK, SKSI) vor und schließen Sie das Kammerregistrierungsverfahren ab. Für im EWR ausgebildete Fachkräfte in den sieben Berufen mit automatischer Anerkennung bewerben Sie sich direkt bei der Kammer im automatischen Weg, ohne vorherige Nostrifikácia.

04

Typische Zeitrahmen

Universitäre Nostrifikácia (vollständiger Antrag) 30–60 Tage (gesetzliche Frist); in der Praxis 2–3 Monate
Ergänzungsprüfungen (falls erforderlich) 1–2 zusätzliche Semester
Berufskammerregistrierung (nach Nostrifikácia) 4–8 Wochen
Anerkennung der Sekundarschulqualifikation (krajský školský úrad) 30–60 Tage

05

Weg für nicht reglementierte Qualifikationen

Für Berufe, die in der Slowakei nicht reglementiert sind — z. B. viele IT-, Geschäfts- und Managementtätigkeiten — ist eine formelle Anerkennung gesetzlich nicht erforderlich, bevor man die Arbeit aufnimmt. Slowakische Arbeitgeber verlangen die nostrifikačná doložka (universitäre Anerkennungsbescheinigung) jedoch häufig auch für nicht reglementierte Stellen. Anders als in einigen anderen EU-Ländern erteilt die Slowakei kein einfaches Vergleichbarkeitszertifikat für nicht reglementierte Qualifikationen. Der Standardweg für sowohl reglementierte als auch nicht reglementierte Hochschulabschlüsse ist die universitäre Nostrifikácia. SAIA (die Slowakische Akademische Informationsagentur) bietet Beratung an, erteilt aber selbst keine Anerkennungsentscheidungen.

06

EU-Rahmenhinweise

Die Slowakei setzt die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG (in der durch 2013/55/EU geänderten Fassung) durch Zákon č. 422/2015 Z.z. o uznávaní dokladov o vzdelaní a o uznávaní odborných kvalifikácií a o zmene a doplnení niektorých zákonov (Gesetz über die Anerkennung von Bildungsnachweisen und Berufsqualifikationen) um. Für die sieben Berufe des automatischen Anerkennungsregimes — Arzt, allgemein verantwortliche Krankenpflegeperson, Zahnarzt, Tierarzt, Hebamme, Apotheker und Architekt — erhalten im EWR ausgebildete Fachkräfte die Anerkennung auf Vorlage des Qualifikationsdiploms ohne inhaltliche Prüfung. Drittstaatsangehörige profitieren nicht von der automatischen Anerkennung und müssen die Nostrifikácia an einer slowakischen Universität abschließen, bevor sie die Registrierung bei einer Berufskammer anstreben.

07

Warnhinweise

Warnhinweis

Seiten zur Wartezeit der Blauen Karte EU widersprechen sich

EURAXESS veröffentlicht auf unterschiedlichen Seiten sowohl eine 15-arbeitstägige als auch eine 30-arbeitstägige Wartezeit vor Antragstellung für die Stellenmeldung der Blauen Karte EU. Prüfen Sie die aktuelle Regel mit der zuständigen Vertretung oder der Ausländerpolizei, bevor Sie Reisen oder Startdaten buchen.

Warnhinweis

Englische Übersichten zur Routendauer sind nicht vollständig stimmig

Das Gesetz und die Übersicht des MZV beschreiben den Aufenthalt zur Beschäftigung weiterhin als für bis zu fünf Jahre erteilbar, während die praktische EURAXESS-Beschäftigungsseite weiterhin von maximal zwei Jahren spricht – mit Ausnahme von US-Staatsangehörigen. Nutzen Sie das Gesetz und die fallbezogene Polizeientscheidung als verlässlichere Grundlage für die Dauer.

Warnhinweis

Übersetzung und Legalisierung blockieren weiterhin viele Anträge

Ausländische Dokumente benötigen in der Regel eine slowakische Übersetzung und häufig Apostille oder Überlegalisation. Unvollständige Anträge werden nicht angenommen, weshalb die Dokumentenvorbereitung weiterhin einer der einfachsten Punkte ist, an denen man Zeit verliert.

08

Offizielle Quellen

1

Slowakei – EU-Land

european-union.europa.eu/principles-countries-history/eu-countries/slovakia_en

official · Europäische Union · geprüft 2026-04-23

2

Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen

www.employment.gov.sk/en/information-foreigners/employment/employment-third-country-national.html

official · Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik · geprüft 2026-04-23

3

Einreise und Aufenthalt von Ausländern in der Slowakischen Republik

www.employment.gov.sk/en/information-foreigners/entry-residence/

official · Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik · geprüft 2026-04-23

4

Langzeitaufenthalt von Ausländern

www.mzv.sk/en/services/information-for-foreigners/long-term-stay-of-foreigner

official · Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten der Slowakischen Republik · geprüft 2026-04-23

5

Gesetz Nr. 404/2011 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern (englische Übersetzung als PDF)

www.minv.sk/swift_data/source/policia/hranicna_a_cudzinecka_policia/pravne_predpisy/404-ACT-Of-21-October-2011-On-Residence-of-Foreigners-and-Amendment-and-Supplementation-of-Certain-Acts.pdf

legislation · Innenministerium der Slowakischen Republik · geprüft 2026-04-23

6

Beschäftigung von Ausländern

www.euraxess.sk/slovakia/information-assistance/employment/employment-foreigners

official · EURAXESS Slowakei · geprüft 2026-04-23

7

Bestätigung der Möglichkeit, eine freie Stelle zu besetzen

www.euraxess.sk/slovakia/information-assistance/employment/employment-foreigners/confirmation-possibility-fill

official · EURAXESS Slowakei · geprüft 2026-04-23

8

Bestätigung der Möglichkeit, eine freie Stelle zu besetzen, bei einer Beschäftigung mit höherer Qualifikation (Blaue Karte EU)

www.euraxess.sk/slovakia/information-assistance/employment/employment-foreigners/confirmation-possibility-fill-0

official · EURAXESS Slowakei · geprüft 2026-04-23

9

Arbeitserlaubnis

www.euraxess.sk/slovakia/information-assistance/employment/employment-foreigners/work-permit

official · EURAXESS Slowakei · geprüft 2026-04-23

10

Befristeter Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung

www.euraxess.sk/slovakia/information-assistance/entry-conditions-residence-permit/third-country-nationals/staying-6

official · EURAXESS Slowakei · geprüft 2026-04-23

11

Befristeter Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung mit höherer Qualifikation – Blaue Karte EU

www.euraxess.sk/slovakia/information-assistance/entry-conditions-residence-permit/third-country-nationals/staying-7

official · EURAXESS Slowakei · geprüft 2026-04-23

12

Befristeter Aufenthalt zum Zweck von Forschung und Entwicklung (für Forschende mit Aufnahmevereinbarung)

www.euraxess.sk/slovakia/information-assistance/entry-conditions-residence-permit/third-country-nationals/staying-4

official · EURAXESS Slowakei · geprüft 2026-04-23

Work permits

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