Definition
Ein Einreisevisum ist das Visum, mit dem eine Person die Grenze rechtmäßig überquert, bevor sie einen längerfristigen Einwanderungsstatus aktiviert oder erhält. Bei vielen europäischen Arbeitswegen wird zunächst die materielle Aufenthaltsentscheidung genehmigt und der Antragsteller erhält dann von einem Konsulat ein Visum für die Reise und die Abholung der Aufenthaltserlaubnis nach der Ankunft. Das Einreisevisum definiert nicht unbedingt die langfristigen Rechte; Oft ist es nur das Reisedokument, das mit der genehmigten Aufenthaltsroute verknüpft ist.
Verwandte Begriffe
Aufenthaltserlaubnis
Eine vorherige Genehmigung der Einwanderungsbehörde, die es einer Person ermöglicht, mit der Einreisevisum- oder Aufenthaltskartenphase für einen längeren Aufenthalt fortzufahren.
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Konsularische Bearbeitung
Ein Antragsablauf, bei dem ein Teil oder die gesamte Einwanderungsakte über eine Botschaft, ein Konsulat oder ein ausgelagertes Visumzentrum außerhalb des Ziellandes bearbeitet wird.
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Nationales Visum
National Visa (Category D)
Ein von einem Schengen- oder EU-Mitgliedstaat ausgestelltes Langzeitvisum (Visum der Kategorie D) für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen, das an einen bestimmten Zweck wie Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung gebunden ist.
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