Definition
Bei der konsularischen Bearbeitung handelt es sich um den Weg, bei dem ein Migrant über eine diplomatische Vertretung oder ein ausgelagertes Antragszentrum im Ausland Dokumente einreicht, Termine wahrnimmt oder ein Visum erhält, anstatt den Antrag vollständig im Zielland zu stellen. Dies ist häufig bei Arbeits- und Aufenthaltsanträgen zur erstmaligen Einreise der Fall, für die vor Reiseantritt ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt erforderlich ist. Selbst wenn die Kernentscheidung über den Aufenthaltsort von einer inländischen Behörde getroffen wird, erfolgt die letzte Phase der Visumerhebung oft noch durch die konsularische Bearbeitung.
Verwandte Begriffe
Einreisevisum
Ein Visum, das ausgestellt wird, damit ein Ausländer rechtmäßig in das Land einreisen und dann den nächsten Einwanderungsschritt durchführen kann, beispielsweise die Einholung einer Aufenthaltserlaubnis.
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Inländische Anwendung
Eine Einwanderungsanmeldung erfolgt innerhalb des Ziellandes und nicht über eine Botschaft oder ein Konsulat im Ausland.
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Nationales Visum
National Visa (Category D)
Ein von einem Schengen- oder EU-Mitgliedstaat ausgestelltes Langzeitvisum (Visum der Kategorie D) für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen, das an einen bestimmten Zweck wie Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung gebunden ist.
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