Definition
Bei einem Inlandsantrag handelt es sich um eine Einreichung, während der Antragsteller bereits physisch im Zielland anwesend ist und rechtmäßig berechtigt ist, von dort aus einzureichen. Auf einigen Routen ist dies für Verlängerungen, Statuswechsel, Forscher, Absolventen oder Bewerber, die ohne Visum eingereist sind, möglich, während andere erfordern, dass die erste Einreichung im Ausland beginnt. Ob ein Antrag im Inland zulässig ist, kann einer der wichtigsten Unterschiede zwischen ansonsten ähnlichen Visa- und Genehmigungswegen sein.
Verwandte Begriffe
Konsularische Bearbeitung
Ein Antragsablauf, bei dem ein Teil oder die gesamte Einwanderungsakte über eine Botschaft, ein Konsulat oder ein ausgelagertes Visumzentrum außerhalb des Ziellandes bearbeitet wird.
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Statusänderung
Ein Wechsel von einer Einwanderungsgrundlage zu einer anderen, z. B. der Wechsel von einem Studenten-, Arbeitssuchenden- oder Familienstatus zu einer Beschäftigungserlaubnis.
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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Das Verfahren zur Verlängerung eines befristeten Visums, einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Arbeitsgenehmigung vor dem Ablauf, damit der rechtmäßige Aufenthalt und die Arbeitsrechte fortbestehen.
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