Definition
Der Status eines langfristigen EU-Aufenthalts ist eine harmonisierte Aufenthaltskategorie, die durch die EU-Richtlinie 2003/109/EG für bestimmte Drittstaatsangehörige geschaffen wurde, die sich in der Regel mindestens fünf Jahre lang rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufgehalten haben. Sie bietet einen stärkeren Schutz vor Statusverlust als eine gewöhnliche befristete Aufenthaltserlaubnis und kann auch einen späteren Umzug in ein anderes EU-Land nach den nationalen Vorschriften dieses Landes unterstützen. Sie unterscheidet sich von der Staatsbürgerschaft und von einem befristeten oder arbeitgebergebundenen Aufenthaltstitel.
Verwandte Begriffe
Daueraufenthalt
Niederlassungserlaubnis (Deutschland) / Carte de résident (Frankreich)
Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht für langfristig ansässige Ausländer, das nahezu bürgergleiche Rechte verleiht, ohne eine Einbürgerung zu erfordern.
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Drittstaatsangehöriger
TCN
Eine Person, die kein Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz ist – die primäre Bewerbergruppe für europäische Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen.
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Niederlassungserlaubnis
Eine nationale Form des dauerhaften oder unbefristeten Aufenthalts, bei der die meisten zeitlichen Beschränkungen und Beschäftigungsbeschränkungen nach Ablauf einer bestimmten Zeit des rechtmäßigen Aufenthalts aufgehoben werden.
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