Work in Europe

Geografisch

Drittstaatsangehöriger

Eine Person, die kein Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz ist – die primäre Bewerbergruppe für europäische Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen.

geographic

Definition

Ein Drittstaatsangehöriger (DSA) ist jede Person, die kein Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats, eines Europäischen Wirtschaftsraum-Landes (Norwegen, Island, Liechtenstein) oder der Schweiz ist. Drittstaatsangehörige unterliegen Einwanderungskontrollen und müssen das entsprechende Visum, die Aufenthaltserlaubnis oder die Arbeitserlaubnis einholen, um rechtmäßig in EU-Länder einreisen, dort wohnen oder arbeiten zu dürfen. EU-Einwanderungsrichtlinien und -verordnungen, einschließlich jener zur EU-Blauen Karte, zur kombinierten Erlaubnis, zu Saisonarbeitern und zu langfristig Aufenthaltsberechtigten, regeln speziell die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Drittstaatsangehörige.

Official name

TCN

Offizielle Quellen

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