Definition
Sponsoring im Einwanderungsrecht bezeichnet eine formelle Vereinbarung, bei der ein Arbeitgeber oder eine Organisation mit anerkannter Sponsor-Lizenz für einen Drittstaatsangehörigen bürgt und die rechtliche Verantwortung für dessen Einwanderungs-Compliance übernimmt. Der Sponsor ist verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen, bestimmte Änderungen den Behörden zu melden und sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer die Visa-Auflagen einhält. Im Vereinigten Königreich erfordert die Skilled-Worker-Route eine Arbeitgebersponsorschaft über ein Certificate of Sponsorship (CoS). Auch einige EU-Mitgliedstaaten nutzen Sponsoring-Rahmen, insbesondere für arbeitgebergebundene Arbeitsgenehmigungen, wenngleich die EU-Blaue Karte und das Forschervisa-Verfahren direkte Antragswege mit geringeren Arbeitgeberpflichten bieten.
Offizielle Quellen
Related terms
Arbeitserlaubnis
Work Permit
Eine offizielle Genehmigung, die einem Ausländer erlaubt, in einem Land eine bezahlte Beschäftigung aufzunehmen; sie kann als eigenständiges Dokument oder als kombinierter Aufenthalts- und Arbeitserlaubnistitel ausgestellt werden.
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Arbeitsmarktprüfung
Labour Market Test
Eine Anforderung, bei der ein Arbeitgeber nachweisen muss, dass kein geeigneter inländischer oder EWR-Kandidat für eine Stelle verfügbar ist, bevor er einen Arbeitnehmer von außerhalb des EWR einstellen darf.
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Aufnahmevereinbarung
Hosting Agreement
Ein formeller Vertrag zwischen einer anerkannten Forschungseinrichtung und einem Forscher aus einem Drittland, der nach der EU-Forscherrichtlinie erforderlich ist, um die Einreise und den Aufenthalt des Forschers zu ermöglichen.
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Einheitliche Erlaubnis
GVVA (Gecombineerde Vergunning voor Verblijf en Arbeid)
Ein kombinierter Aufenthalts- und Arbeitstitel, der von EU-Mitgliedstaaten ausgestellt wird und separate Aufenthalts- sowie Arbeitsgenehmigungen durch ein einziges Dokument ersetzt.
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