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Aufnahmevereinbarung

Ein formeller Vertrag zwischen einer anerkannten Forschungseinrichtung und einem Forscher aus einem Drittland, der nach der EU-Forscherrichtlinie erforderlich ist, um die Einreise und den Aufenthalt des Forschers zu ermöglichen.

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Definition

Eine Aufnahmevereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einer anerkannten Forschungsorganisation (z. B. einer Universität, einem öffentlichen Forschungsinstitut oder einer privaten F&E-Organisation) und einem Forscher aus einem Drittland. Gemäß der EU-Richtlinie 2016/801 (der überarbeiteten Forscher- und Studierendenrichtlinie) bestätigt die Aufnahmevereinbarung die Teilnahme des Forschers an einem Forschungsprojekt, legt die Projektdetails, die Laufzeit und die finanziellen Bedingungen fest und verpflichtet die aufnehmende Organisation zur Übernahme bestimmter Kosten, falls der Forscher seinen Aufenthalt überzieht. Die Mitgliedstaaten nutzen die unterzeichnete Aufnahmevereinbarung als zentrales Dokument für die Bearbeitung des Aufenthaltserlaubnisantrags eines Forschers — oft ohne dass eine gesonderte Arbeitserlaubnis erforderlich ist.

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Hosting Agreement

Offizielle Quellen

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