Definition
Eine Aufnahmevereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einer anerkannten Forschungsorganisation (z. B. einer Universität, einem öffentlichen Forschungsinstitut oder einer privaten F&E-Organisation) und einem Forscher aus einem Drittland. Gemäß der EU-Richtlinie 2016/801 (der überarbeiteten Forscher- und Studierendenrichtlinie) bestätigt die Aufnahmevereinbarung die Teilnahme des Forschers an einem Forschungsprojekt, legt die Projektdetails, die Laufzeit und die finanziellen Bedingungen fest und verpflichtet die aufnehmende Organisation zur Übernahme bestimmter Kosten, falls der Forscher seinen Aufenthalt überzieht. Die Mitgliedstaaten nutzen die unterzeichnete Aufnahmevereinbarung als zentrales Dokument für die Bearbeitung des Aufenthaltserlaubnisantrags eines Forschers — oft ohne dass eine gesonderte Arbeitserlaubnis erforderlich ist.
Offizieller Name
Hosting Agreement
Offizielle Quellen
Verwandte Begriffe
Aufenthaltserlaubnis
Residence Permit
Ein offizielles Dokument oder eine Karte, das bzw. die von den Behörden eines Landes ausgestellt wird und einem Ausländer gestattet, für einen bestimmten Zeitraum und Zweck legal in diesem Land zu wohnen.
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Aufenthaltserlaubnis für Forscher
Eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Wissenschaftler und Forscher, um im Rahmen einer Aufnahmevereinbarung Forschungsvorhaben in einem EU-Mitgliedstaat durchzuführen.
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Drittstaatsangehöriger
TCN
Eine Person, die kein Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz ist – die primäre Bewerbergruppe für europäische Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen.
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