Definition
Eine Arbeitserlaubnis ist eine von den Behörden eines Landes erteilte formelle Genehmigung, die einem Ausländer das gesetzliche Recht einräumt, bei einem Arbeitgeber in diesem Land tätig zu sein. In vielen europäischen Ländern ist das Recht auf Arbeit heute in einem einheitlichen kombinierten Titel (der Aufenthalts- und Arbeitsrecht vereint) zusammengefasst und wird nicht mehr als gesondertes Dokument ausgestellt — so verlangt etwa die EU-Einheitsgenehmigungsrichtlinie (2011/98/EU), dass die Mitgliedstaaten ein einheitliches Antragsverfahren für einen kombinierten Aufenthalts- und Arbeitstitel einführen. Arbeitserlaubnisse können arbeitgeberspezifisch (an eine bestimmte Stelle oder einen bestimmten Arbeitgeber gebunden), berufsspezifisch oder offen sein. Sie sind von Genehmigungen zur Selbstständigkeit zu unterscheiden. Voraussetzungen wie Mindestgehälter, Arbeitsmarktprüfungen oder anerkannte Qualifikationen können erforderlich sein.
Offizieller Name
Work Permit
Offizielle Quellen
Verwandte Begriffe
Arbeitgebersponsorschaft
Eine formelle Vereinbarung, bei der ein zugelassener Arbeitgeber oder eine Organisation die rechtliche Verantwortung für den Einwanderungsantrag und die Compliance-Pflichten eines Nicht-EU-Arbeitnehmers übernimmt.
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Arbeitsmarktprüfung
Labour Market Test
Eine Anforderung, bei der ein Arbeitgeber nachweisen muss, dass kein geeigneter inländischer oder EWR-Kandidat für eine Stelle verfügbar ist, bevor er einen Arbeitnehmer von außerhalb des EWR einstellen darf.
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Aufenthaltserlaubnis
Residence Permit
Ein offizielles Dokument oder eine Karte, das bzw. die von den Behörden eines Landes ausgestellt wird und einem Ausländer gestattet, für einen bestimmten Zeitraum und Zweck legal in diesem Land zu wohnen.
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Einheitliche Erlaubnis
GVVA (Gecombineerde Vergunning voor Verblijf en Arbeid)
Ein kombinierter Aufenthalts- und Arbeitstitel, der von EU-Mitgliedstaaten ausgestellt wird und separate Aufenthalts- sowie Arbeitsgenehmigungen durch ein einziges Dokument ersetzt.
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EU Blue Card
Blaue Karte EU
Ein EU-weiter Aufenthalts- und Arbeitstitel für hochqualifizierte Nicht-EU-Arbeitskräfte. Erfordert ein Stellenangebot, das ein Mindestgehalt und anerkannte Qualifikationen erfüllt.
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