Definition
Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Standesamtsdokument, aus dem der Name, das Geburtsdatum und der Geburtsort einer Person sowie in der Regel die Identität ihrer Eltern hervorgehen. In Einwanderungsakten ist häufig der Nachweis der Identität, der Eltern-Kind-Beziehung oder des Personenstands erforderlich, insbesondere bei unterhaltsberechtigten Kindern und bei der Familienzusammenführung. Ausländische Geburtsurkunden benötigen möglicherweise auch eine Übersetzung, Apostille oder Legalisierung, bevor die Einwanderungsbehörde sie akzeptiert.
Verwandte Begriffe
Apostille
Eine einer öffentlichen Urkunde beigefügte Beglaubigung, damit diese im Ausland gemäß dem Haager Apostille-Übereinkommen ohne vollständige konsularische Legalisierung akzeptiert werden kann.
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Familienzusammenführung
Der Prozess, der es nahen Familienangehörigen eines rechtmäßigen Aufenthaltsberechtigten oder Arbeitnehmers ermöglicht, im Rahmen einer Aufenthalts- oder Familienerlaubnis in das Gastland nachzuziehen.
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Heiratsurkunde
Ein offizielles Zivildokument, das beweist, dass zwei Personen rechtmäßig verheiratet sind und häufig bei Einwanderungsanträgen für Ehegatten und Familienangehörige verwendet wird.
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