Definition
Eine Apostille ist ein standardmäßiges internationales Zertifikat, das die Echtheit eines öffentlichen Dokuments, beispielsweise einer Geburtsurkunde, eines akademischen Grades, einer Heiratsurkunde oder eines Strafregisterauszugs, zur Verwendung in einem anderen Land bestätigt. Sie wird zwischen Ländern verwendet, die am Haager Apostille-Übereinkommen teilnehmen, und ersetzt in der Regel die längere konsularische Legalisierungskette. Ausländerbehörden verlangen häufig eine Apostille, bevor sie ausländische Personenstands- oder Qualifikationsdokumente akzeptieren.
Verwandte Begriffe
Beglaubigte Übersetzung
Eine Übersetzung mit einer unterschriebenen Bescheinigung über deren Vollständigkeit und Richtigkeit für die offizielle Verwendung in einer Einwanderungs- oder Rechtsakte.
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Legalisierung
Ein Prozess, der ein ausländisches Dokument für die offizielle Verwendung im Ausland beglaubigt, wenn eine Apostille nicht verfügbar ist oder nicht akzeptiert wird.
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Strafregisterbescheinigung
Ein offizielles Dokument der Polizei oder der Justiz, aus dem hervorgeht, ob ein Antragsteller strafrechtlich verurteilt ist. Dies ist häufig für Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und Aufenthaltsgenehmigungen erforderlich.
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