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Unterlagen

Apostille

Eine einer öffentlichen Urkunde beigefügte Beglaubigung, damit diese im Ausland gemäß dem Haager Apostille-Übereinkommen ohne vollständige konsularische Legalisierung akzeptiert werden kann.

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Definition

Eine Apostille ist ein standardmäßiges internationales Zertifikat, das die Echtheit eines öffentlichen Dokuments, beispielsweise einer Geburtsurkunde, eines akademischen Grades, einer Heiratsurkunde oder eines Strafregisterauszugs, zur Verwendung in einem anderen Land bestätigt. Sie wird zwischen Ländern verwendet, die am Haager Apostille-Übereinkommen teilnehmen, und ersetzt in der Regel die längere konsularische Legalisierungskette. Ausländerbehörden verlangen häufig eine Apostille, bevor sie ausländische Personenstands- oder Qualifikationsdokumente akzeptieren.

Verwandte Begriffe