Definition
Eine Heiratsurkunde ist die amtliche Personenstandsurkunde, aus der hervorgeht, dass eine Ehe rechtmäßig eingetragen wurde. Einwanderungsbehörden verlangen dies in der Regel, wenn ein Ehegatte oder Partner einen Antrag auf Familienunterhalt stellt, wenn ein Hauptantragsteller im Rahmen einer Route Familienleistungen beantragt oder wenn für eine Daueraufenthalts- oder Staatsbürgerschaftsakte ein Nachweis des Familienstands erforderlich ist. Ausländische Heiratsurkunden benötigen häufig eine Übersetzung und eine formelle Beglaubigung, bevor sie akzeptiert werden können.
Verwandte Begriffe
Apostille
Eine einer öffentlichen Urkunde beigefügte Beglaubigung, damit diese im Ausland gemäß dem Haager Apostille-Übereinkommen ohne vollständige konsularische Legalisierung akzeptiert werden kann.
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Familienzusammenführung
Der Prozess, der es nahen Familienangehörigen eines rechtmäßigen Aufenthaltsberechtigten oder Arbeitnehmers ermöglicht, im Rahmen einer Aufenthalts- oder Familienerlaubnis in das Gastland nachzuziehen.
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Geburtsurkunde
Ein Personenstandsdokument, das die Geburtsdaten einer Person nachweist und häufig für Anträge auf Unterhaltsberechtigte, Familienangehörige, Staatsbürgerschaft und einige Aufenthaltsanträge erforderlich ist.
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