Definition
Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) wurde 1994 gegründet und umfasst alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. EWR-Staatsangehörige profitieren von Freizügigkeitsrechten, einschließlich des Rechts, in jedem EWR-Land ohne Arbeitserlaubnis zu leben und zu arbeiten. Die Schweiz ist kein EWR-Mitglied, verfügt jedoch über bilaterale Abkommen, die gleichwertige Freizügigkeitsrechte gewähren. Wenn Einwanderungsvorschriften auf EWR-Staatsangehörige Bezug nehmen oder einen Nachweis verlangen, dass kein EWR-Kandidat verfügbar war (Arbeitsmarktprüfung), schließen sie in der Regel alle drei Nicht-EU-EWR-Mitglieder ein.
Official name
European Economic Area
Offizielle Quellen
Related terms
Arbeitsmarktprüfung
Labour Market Test
Eine Anforderung, bei der ein Arbeitgeber nachweisen muss, dass kein geeigneter inländischer oder EWR-Kandidat für eine Stelle verfügbar ist, bevor er einen Arbeitnehmer von außerhalb des EWR einstellen darf.
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Drittstaatsangehöriger
TCN
Eine Person, die kein Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz ist – die primäre Bewerbergruppe für europäische Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen.
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Schengen-Raum
Ein Gebiet aus 29 europäischen Ländern, die an ihren gemeinsamen Grenzen Passformalitäten und Grenzkontrollen abgeschafft haben und die Freizügigkeit von Personen ermöglichen.
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