Definition
Der Schengen-Raum ist ein Gebiet aus 29 europäischen Ländern, die an ihren gemeinsamen Grenzen systematische Pass- und andere Grenzkontrollen abgeschafft haben und für internationale Reisezwecke als einheitliches Territorium fungieren. Er umfasst die meisten EU-Mitgliedstaaten (alle außer Irland) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Schengen-Visum (Typ C) oder einem nationalen Aufenthaltstitel eines Schengen-Landes können sich im Allgemeinen bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen frei im gesamten Gebiet bewegen. Der Schengen-Raum gewährt keine automatischen Arbeitsrechte – diese hängen vom jeweiligen Visum oder Aufenthaltstitel ab.
Offizielle Quellen
Related terms
Aufenthaltserlaubnis
Residence Permit
Ein offizielles Dokument oder eine Karte, das bzw. die von den Behörden eines Landes ausgestellt wird und einem Ausländer gestattet, für einen bestimmten Zeitraum und Zweck legal in diesem Land zu wohnen.
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Drittstaatsangehöriger
TCN
Eine Person, die kein Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz ist – die primäre Bewerbergruppe für europäische Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen.
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EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)
European Economic Area
Der Europäische Wirtschaftsraum umfasst die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen, deren Staatsangehörige Freizügigkeitsrechte in allen EWR-Ländern genießen.
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Nationales Visum
National Visa (Category D)
Ein von einem Schengen- oder EU-Mitgliedstaat ausgestelltes Langzeitvisum (Visum der Kategorie D) für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen, das an einen bestimmten Zweck wie Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung gebunden ist.
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