Definition
Die Aufenthaltserlaubnis für Forscher, geregelt durch die EU-Richtlinie 2016/801/EU, ermöglicht Nicht-EU-Angehörigen den Aufenthalt in einem Mitgliedstaat zum Zwecke der Durchführung eines Forschungsprojekts, das von einer anerkannten Forschungseinrichtung genehmigt wurde. Wesentliche Voraussetzung ist eine Aufnahmevereinbarung – ein Vertrag zwischen dem Forscher und der aufnehmenden Einrichtung (Universität, Forschungsinstitut oder Unternehmen), in dem Projektumfang, Finanzierung und Arbeitsbedingungen geregelt sind. Forscher können auch Familienangehörige mitbringen und im Rahmen eines Mobilitätstitels für Forscher für Kurzaufenthalte zwischen Mitgliedstaaten wechseln.
Offizielle Quellen
Related terms
Aufenthaltserlaubnis
Residence Permit
Ein offizielles Dokument oder eine Karte, das bzw. die von den Behörden eines Landes ausgestellt wird und einem Ausländer gestattet, für einen bestimmten Zeitraum und Zweck legal in diesem Land zu wohnen.
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Aufnahmevereinbarung
Hosting Agreement
Ein formeller Vertrag zwischen einer anerkannten Forschungseinrichtung und einem Forscher aus einem Drittland, der nach der EU-Forscherrichtlinie erforderlich ist, um die Einreise und den Aufenthalt des Forschers zu ermöglichen.
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Drittstaatsangehöriger
TCN
Eine Person, die kein Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz ist – die primäre Bewerbergruppe für europäische Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen.
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