Definition
Die Qualifikationsanerkennung ist das offizielle Verfahren, durch das eine zuständige Behörde im Aufnahmeland den akademischen Abschluss, das Berufsausbildungszeugnis oder die berufliche Qualifikation eines Ausländers bewertet und feststellt, ob diese dem anwendbaren inländischen Standard entspricht. Eine Anerkennung kann aus zwei verschiedenen Gründen erforderlich sein: (1) für den Zugang zu reglementierten Berufen (wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und Lehrkräfte), bei denen die Ausübung ohne anerkannte Qualifikationen gesetzlich verboten ist; (2) für Einwanderungszwecke, bei denen einige Arbeitserlaubnisrouten verlangen, dass der Antragsteller nachweist, dass seine ausländische Qualifikation dem gleichwertigen inländischen Niveau entspricht. Innerhalb der EU regelt die Richtlinie 2005/36/EG die Anerkennung von Berufsqualifikationen für EU-Bürger. Für Drittstaatsangehörige verfügt jeder Mitgliedstaat über eigene Anerkennungsverfahren — in Deutschland ist das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) das maßgebliche Gesetz. Eine Teilanerkennung oder Ausgleichsmaßnahmen (Eignungsprüfungen oder Anpassungslehrgänge) können erforderlich sein.
Offizieller Name
Recognition of Foreign Professional Qualifications
Offizielle Quellen
Verwandte Begriffe
BAMF
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – die zentrale deutsche Behörde für die Umsetzung der Einwanderungspolitik, die Anerkennung von Qualifikationen für bestimmte Verfahren und die Asylbearbeitung.
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Chancenkarte
Chancenkarte
Ein deutsches punktebasiertes Aufenthaltsrecht, das qualifizierten Nicht-EU-Arbeitssuchenden ermöglicht, ohne vorheriges Stellenangebot zur Jobsuche nach Deutschland einzureisen.
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EU Blue Card
Blaue Karte EU
Ein EU-weiter Aufenthalts- und Arbeitstitel für hochqualifizierte Nicht-EU-Arbeitskräfte. Erfordert ein Stellenangebot, das ein Mindestgehalt und anerkannte Qualifikationen erfüllt.
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Reglementierter Beruf
Regulated Profession
Ein Beruf, dessen Aufnahme oder Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften vom Besitz bestimmter Berufsqualifikationen abhängig gemacht wird.
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