Definition
Ein reglementierter Beruf ist jede Berufstätigkeit oder Gruppe von Berufstätigkeiten, bei der die Aufnahme oder Ausübung — oder eine der Ausübungsmodalitäten — durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften direkt oder indirekt vom Besitz bestimmter Berufsqualifikationen abhängig gemacht wird. Im EU-Kontext ist die Definition in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen festgelegt. Gängige Beispiele sind: Ärzte, Pflegefachkräfte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte, Architekten, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Drittstaatsangehörige, die einen reglementierten Beruf ausüben möchten, müssen ihre ausländische Qualifikation in der Regel förmlich von der zuständigen Behörde im Aufnahmeland anerkennen lassen, bevor eine Arbeitserlaubnis ausgestellt wird oder die Beschäftigung aufgenommen werden darf. Jeder EU-Mitgliedstaat führt eine eigene nationale Liste der reglementierten Berufe.
Offizieller Name
Regulated Profession
Offizielle Quellen
Verwandte Begriffe
Arbeitserlaubnis
Work Permit
Eine offizielle Genehmigung, die einem Ausländer erlaubt, in einem Land eine bezahlte Beschäftigung aufzunehmen; sie kann als eigenständiges Dokument oder als kombinierter Aufenthalts- und Arbeitserlaubnistitel ausgestellt werden.
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BAMF
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – die zentrale deutsche Behörde für die Umsetzung der Einwanderungspolitik, die Anerkennung von Qualifikationen für bestimmte Verfahren und die Asylbearbeitung.
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EU Blue Card
Blaue Karte EU
Ein EU-weiter Aufenthalts- und Arbeitstitel für hochqualifizierte Nicht-EU-Arbeitskräfte. Erfordert ein Stellenangebot, das ein Mindestgehalt und anerkannte Qualifikationen erfüllt.
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Qualifikationsanerkennung
Recognition of Foreign Professional Qualifications
Das förmliche Verfahren, mit dem ein Aufnahmeland prüft, ob eine ausländische Berufsqualifikation dem inländischen Standard entspricht — erforderlich für den Zugang zu reglementierten Berufen und in einigen Fällen für die Berechtigung zur Arbeitserlaubnis.
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