Work in Europe

Erlaubnistypen

Saisonarbeitsgenehmigung

Eine befristete Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Angehörige zur Aufnahme einer Saisonbeschäftigung, typischerweise in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder im Tourismus, für bis zu 90 Tage.

permit-type

Definition

Eine Saisonarbeitsgenehmigung ermächtigt Nicht-EU-Angehörige, in Branchen mit zyklischem Arbeitskräftebedarf zu arbeiten – vorrangig Landwirtschaft, Gartenbau und Tourismus – für eine festgelegte Saison. Die EU-Richtlinie 2014/36/EU harmonisiert die Regelungen in den Mitgliedstaaten und ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (in einigen Staaten verlängerbar auf 180 Tage). Saisonarbeitnehmer erhalten Gleichbehandlung mit inländischen Arbeitnehmern hinsichtlich Entlohnung, Arbeitsbedingungen sowie Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, vor der Erteilung der Genehmigung einen Unterkunftsnachweis und einen Arbeitsvertrag vorzulegen.

Offizielle Quellen

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