Definition
Bei der Legalisierung handelt es sich um den Prozess der formellen Beglaubigung eines Dokuments für die Verwendung in einem anderen Land, in der Regel über eine Kette zwischen dem ausstellenden Staat, dem Außenministerium und der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes. Sie wird häufig benötigt, wenn das ausstellende oder empfangende Land nicht das System der Haager Apostille verwendet oder wenn eine bestimmte Behörde dennoch eine vollständige Legalisierung verlangt. In Einwanderungsakten wird häufig die Legalisierung für Personenstands-, Polizei- und Qualifikationsdokumente verwendet.
Verwandte Begriffe
Apostille
Eine einer öffentlichen Urkunde beigefügte Beglaubigung, damit diese im Ausland gemäß dem Haager Apostille-Übereinkommen ohne vollständige konsularische Legalisierung akzeptiert werden kann.
Definition lesen →
Beglaubigte Übersetzung
Eine Übersetzung mit einer unterschriebenen Bescheinigung über deren Vollständigkeit und Richtigkeit für die offizielle Verwendung in einer Einwanderungs- oder Rechtsakte.
Definition lesen →
Konsularische Bearbeitung
Ein Antragsablauf, bei dem ein Teil oder die gesamte Einwanderungsakte über eine Botschaft, ein Konsulat oder ein ausgelagertes Visumzentrum außerhalb des Ziellandes bearbeitet wird.
Definition lesen →