Work in Europe

Berufsratgeber

In Europa arbeiten als Arzt / Ärztin

Die Medizin ist einer der 7 Berufe mit automatischer Anerkennung gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG für EU/EWR-ausgebildete Ärzte. Nicht-EU-Ärzte durchlaufen ein nationales Anerkennungsverfahren.

In der EU reguliert

EU-Regulierung

Regulierungsstatus in Europa

Erfasst von der EU-Richtlinie 2005/36/EG

Dieser Beruf gehört zu den sieben Berufen unter dem System der automatischen Anerkennung. EU- und EWR-ausgebildete Fachkräfte erhalten die Anerkennung durch Vorlage der Abschlusszeugnisse — eine inhaltliche Prüfung ist nicht erforderlich. Nicht-EU-Fachkräfte müssen das allgemeine System oder das nationale Verfahren durchlaufen.

Die Medizin ist in allen EU-Mitgliedstaaten reglementiert und fällt unter das System der automatischen Anerkennung der EU-Richtlinie 2005/36/EG. EU- und EWR-ausgebildete Ärzte erhalten die Anerkennung durch Vorlage ihres Abschlusszeugnisses ohne inhaltliche Prüfung. Nicht-EU-Ärzte müssen sich an die nationale oder staatliche Ärztebehörde wenden und werden in der Regel eine Kenntnisprüfung (wie die Kenntnisprüfung in Deutschland) ablegen, bevor eine Approbation erteilt wird.

Länder, in denen dieser Beruf reglementiert ist (13)

Land Anerkennungsart Zuständige Stelle
Belgien flag Belgien Automatisch Föderaler Öffentlicher Dienst Gesundheit (VISA) + Ordre des Médecins / Orde der Artsen
Belgien flag Belgien Automatisch Föderaler Öffentlicher Dienst Gesundheit (VISA) + Ordre des Médecins Dentistes / Orde der Tandartsen
Deutschland flag Deutschland Automatisch Landesärztekammern unter der Bundesärztekammer
Deutschland flag Deutschland Automatisch Landeszahnärztekammern der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Deutschland flag Deutschland Automatisch Landestierärztekammern unter der Bundestierärztekammer
Finnland flag Finnland Automatisch Nationale Aufsichtsbehörde für Wohlfahrt und Gesundheit (Valvira)
Finnland flag Finnland Automatisch Nationale Aufsichtsbehörde für Wohlfahrt und Gesundheit (Valvira)
Frankreich flag Frankreich Automatisch Conseil National de l'Ordre des Médecins
Frankreich flag Frankreich Automatisch Conseil National de l'Ordre des Chirurgiens-Dentistes
Frankreich flag Frankreich Automatisch Conseil National de l'Ordre des Vétérinaires
Irland flag Irland Automatisch Medizinischer Rat von Irland
Irland flag Irland Automatisch Dental Council of Ireland
Italien flag Italien Automatisch Lokale Ordine dei Medici unter FNOMCEO
Italien flag Italien Automatisch Lokale Ordine dei Veterinari unter FNOVI
Lettland flag Lettland Automatisch Gesundheitsinspektion (Veselības inspekcija)
Litauen flag Litauen Automatisch VASPVT – Staatliche Akkreditierungsagentur für Aktivitäten im Gesundheitswesen
Litauen flag Litauen Automatisch VASPVT – Staatliche Akkreditierungsagentur für Aktivitäten im Gesundheitswesen
Österreich flag Österreich Automatisch Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) bzw. zuständige Landesärztekammer
Österreich flag Österreich Automatisch Österreichische Zahnärztekammer
Rumänien flag Rumänien Automatisch Colegiul Medicilor din România (CMR)
Rumänien flag Rumänien Automatisch Colegiul Medicilor Dentiști din România (CMDR)
Slowakei flag Slowakei Automatisch Slowakische Ärztekammer (Slovenská lekárska komora, SLK)
Slowakei flag Slowakei Automatisch Slowakische Zahnärztekammer (Slovenská komora zubných lekárov, SKZL)
Spanien flag Spanien Automatisch Regionales Colegio Oficial de Médicos unter dem Consejo General de Colegios Oficiales de Médicos (OMC)
Spanien flag Spanien Automatisch Regionale Hochschule unter dem Consejo General de Colegios Veterinarios de España
Zypern flag Zypern Automatisch Zypern Medical Association (Κυπριακός Ιατρικός Σύλλογος)

29 Länder im Ranking

Top-Zielländer

Deutschland leidet seit langem unter einem Ärztemangel sowohl im Krankenhaus- als auch im Primärversorgungsbereich und hat in die Vereinfachung der Nicht-EU-Anerkennungsverfahren investiert. Weitere bedeutende Märkte sind Österreich, die Niederlande und Schweden, die jeweils gut etablierte Wege für international ausgebildete Ärzte bieten.

Schweden flag 1

Schweden

Arbeitserlaubnis für Mitarbeiter

Min. salary: Das Gehalt muss den tarifvertraglichen oder branchenüblichen Beträgen entsprechen und bei Anträgen, die ab dem 16. Juni 2026 eingehen, mindestens 90 % des schwedischen Medianlohns betragen (SEK 34,470 pro Monat; für eine Reihe von ausgenommenen Berufen gilt ein Wert von 75 %, derzeit SEK 28,725); überprüfen Sie den aktuellen Schwellenwert vor der Antragstellung.

Processing time: Die aktuelle Wartezeitstatistik listet 75 % der abgeschlossenen Erstanbahnungsfälle „sonstige Beschäftigung“ innerhalb von 4 Monaten auf, unvollständige Akten erstrecken sich jedoch deutlich länger.

Dies ist der Standardweg, wenn Sie ein schwedisches Angebot haben, jedoch nicht klar in die Anforderungen der Blauen Karte EU passen oder Ihr Arbeitgeber stattd…

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Portugal flag 2

Portugal

Untergeordnetes Arbeitsvisum plus Aufenthaltserlaubnis gemäß Artikel 88

Min. salary: Auf den aktuellen offiziellen Streckenseiten wird keine einheitliche Gehaltsschwelle für die gesamte Strecke veröffentlicht. Überprüfen Sie den Vertrag anhand aller berufsspezifischen Lohnregeln und Existenzminimumvoraussetzungen.

Processing time: Die Aufenthaltserlaubnis wird für zwei Jahre erteilt und anschließend für jeweils drei Jahre verlängert; Die Visumsphase selbst erfolgt nach konsularischen Zeitplänen und nicht nach einem veröffentlichten portugalweiten Servicestandard.

Portugals Standardweg für Beschäftigte ist nach wie vor das Verfahren für abhängige Beschäftigung, das mit dem konsularischen Aufenthaltsvisum beginnt und nach…

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Slowenien flag 3

Slowenien

Einzelaufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Min. salary: Kein einziges veröffentlichtes streckenweites Minimum; Der Vertrag muss den Aufenthaltszweck und ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts belegen, während streckenspezifische Gehaltsschecks weiterhin gelten können.

Processing time: Erstgenehmigungen folgen der Vertragslaufzeit, sind jedoch auf ein Jahr begrenzt; Eine fristgerechte Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zu zwei Jahren ist möglich.

Dies ist der Standardweg in Slowenien für Drittstaatsangehörige mit einer arbeitgebergestützten Stelle. Die Verwaltungseinheit erteilt den Titel, der Beschäftig…

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Alle Länder, in denen dieser Beruf reglementiert ist

4 Tschechien flag

Tschechien

Mitarbeiterkarte

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5 Luxemburg flag

Luxemburg

Arbeitnehmererlaubnis

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6 Slowakei flag

Slowakei

Vorübergehender Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit (Einzelbewilligung)

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7 Ungarn flag

Ungarn

Blaue Karte EU

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8 Niederlande flag

Niederlande

Hochqualifizierter Migrant

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9 Norwegen flag

Norwegen

Facharbeiter bei einem Arbeitgeber in Norwegen

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10 Spanien flag

Spanien

Hochqualifizierte Fachkraft / Blaue Karte EU

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11 Zypern flag

Zypern

Entlohnte Beschäftigung (Einzelbewilligung – GEN)

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12 Belgien flag

Belgien

Befristete Einzelbewilligung

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13 Estland flag

Estland

Befristete Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung

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14 Finnland flag

Finnland

Blaue Karte EU

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15 Frankreich flag

Frankreich

Blaue Karte EU

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16 Griechenland flag

Griechenland

Blaue Karte EU

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17 Litauen flag

Litauen

Blaue Karte EU

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18 Polen flag

Polen

Blaue Karte EU

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19 Bulgarien flag

Bulgarien

Blaue Karte EU

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20 Deutschland flag

Deutschland

Blaue Karte EU

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21 Irland flag

Irland

Beschäftigungserlaubnis für kritische Fähigkeiten

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22 Italien flag

Italien

Blaue Karte EU

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23 Kroatien flag

Kroatien

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

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24 Lettland flag

Lettland

Blaue Karte EU

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25 Österreich flag

Österreich

Blaue Karte EU

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26 Rumänien flag

Rumänien

Blaue Karte EU

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27 Vereinigtes Königreich flag

Vereinigtes Königreich

Facharbeiter

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28 Dänemark flag

Dänemark

Gehaltsgrenzregelung oder Positivliste für Hochschulabsolventen

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29 Malta flag

Malta

Blaue Karte EU oder Key Employee Initiative

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Genehmigungswege

Relevante Genehmigungswege

Die meisten EU-Länder bieten die EU Blue Card für Ärzte an, aber das zugehörige Zulassungsverfahren bei der Ärztekammer muss vor oder parallel zur Arbeitserlaubnisbeantragung abgeschlossen werden. In Deutschland müssen sowohl die Approbation (oder Berufserlaubnis) als auch ein Aufenthaltstitel vor dem ersten Dienst vorliegen.